Nicht wehrlos gegen Mehrheit

Die Reform des Wohnungseigentumsrechts 2007 hat zu erheblicher Verunsicherung geführt: Eine Dreiviertelmehrheit der Eigentümer kann Modernisierungen gegen den Willen der Minderheit durchsetzen, solange diese nicht “unbillig benachteiligt” wird.

Die Frage ist, wie viel Schutz diese Formel der Minderheit bietet. Jetzt hat sie in Konstanz einem Wohnungseigentümer geholfen, sich gegen einen Modernisierungsbeschluss zu wehren. Oberhalb seiner Wohnung sollte ein zusätzlicher Balkon eingebaut werden. Das würde seine Wohnung dunkler machen, außerdem hatte er bis dahin den obersten Balkon, über sich nur den Himmel. Das war für ihn ein Grund, die Wohnung zu kaufen. Andererseits gehörte zur Wohnung über ihm bereits eine Dachterrasse. Da sei ein zusätzlicher Balkon ein “Luxus“, der weniger ins Gewicht falle als die Nachteile für den Miteigentümer, befand das Amtsgericht Konstanz und hob den Beschluss auf (12 C 10/07).

Quelle: Capital vom 20.02.2008

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 21. Februar 2008 auf http://log.handakte.de/.

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