Nicht verstanden

Ich hatte meine Bestellung zum Pflichtverteidiger beantragt. Begründet hatte ich den Antrag mit der notwendigen Akteneinsicht, ohne die eine Verteidigung in dem recht unübersichtlichen Fall nicht möglich sei.

Das ist nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts eigentlich auch kein Thema mehr. Wenn Akteneinsicht die erforderlich ist, liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor und der Angeklagte bekommt einen Pflichtverteidiger. Eigentlich ganz einfach zu verstehen.

Der Richter schickt meinen Antrag zur Amtsanwaltschaft, um dort Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die kommt dann auch:

Ich …

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Themen: Staatsanwaltschaft
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 24. November 2008 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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