Nicht vergessen: ab Freitag gilt die neue Muster-Widerrufsbelehrung

Ab dem 11. Juni 2010 gilt die neue Widerrufsbelehrung. Das neue Muster hat erstmals Gesetzesrang und wird daher als abmahnsicher angesehen. Auch diejenigen, die eine bislang nicht abgemahnte Widerrufsbelehrung verwenden, sollten das neue Muster benutzen, da darin neue Verweise auf Hinweispflichten enthalten sind, die im alten Muster fehlen. Generell gilt, daß am neuen Muster nichts geändert werden sollte und zusätzliche Hinweise separat erteilt werden sollten.

Für Ebay-Händler erfreulich ist die Regelung, daß eine unmittelbar nach Vertragsschluß, z.B. durch automatische Bestätigungsmail, in Textform übermittelte Widerrufsbelehrung reicht), um von der 14-tägigen Widerrufsfrist zu profitieren. Die Monatsfrist kann damit auch auf Ebay verhindert werden. Voraussetzung ist, daß vor Vertragsschluß über die Widerrufsbelehrung informiert wurde.

Vor der Benutzung der neuen Widerrufsbelehrung sollte geklärt werden, ob Beschränkungen durch frühere strafbewehrte Unterlassungserklärungen oder entsprechende Gerichtsentscheidungen bestehen. In …

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Themen: Ebay , Abmahnung , Agb-recht , Gewerblicher Rechtsschutz , Muster
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 8. Juni 2010 auf http://conlegi.de.

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