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Nicht quälen

am 31.07.2006 von http://www.lawblog.de

Ein Mandant möchte einen Termin. Unbedingt heute. Um eine Klageerwiderung zu besprechen. Der Schriftsatz musste schon vor etlichen Tagen beim Gericht sein. Doch trotz mehrmaliger Zusage, dass der Beklagte sich meldet, kriegte ich kein Feedback.
Zum Glück hatte ich einen Entwurf fertig, den ich einreichen konnte. Dass dieser Schriftsatz längst raus ist, sage ich ihm am Mittwoch. Für den Tag hat er seinen …

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Beredtes Schweigen

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Amtsgerichtliche Ressourcenverschwendung

RA J. Melchior, Wismar / Eine Versicherung macht nicht gezahlte Prämie für eine Privathaftpflichtversicherung per Mahnbescheid geltend. Der Antragsgegner legt Widerspruch ein, die Versicherung erhebt entsprechend Klage. Zuständig ist das AG Wismar. Anstatt…

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Bringen sie bitte den gegnerischen Zeugen mit!

MCNeubert lawblog / Ich vertrete den Kläger. Der Beklagtenvertreter benennt in seiner Klageerwiderung einen Zeugen, der über die Klägerin zu laden sei. Es handelt sich dabei um den Ehemann der Beklagten, den ich ganz sicher nicht als Zeugen brauche. Das Gericht teilt…

REPETIERT

LawBlog / Je schlechter die eigene Position, desto besser sollte man vorbereitet sein. Zum Beispiel, wenn man die Klageerwiderung einschließlich Widerklage erst am Tag vor dem Gerichtstermin faxt. Nicht aus Faulheit, sondern aus bestimmten Gründen. Ein Geric…

Laaaaaaaaaaaadung

LawBlog / Der Anwaltsverhinderer hat am 27. Februar 2008 Haftprüfungstermin anberaumt. Jedenfalls datiert von diesem Tag die Ladung, die heute (6. März), also schon acht Tage später, bei uns in der Post ist. Der Haftprüfungstermin ist am Montag, 10. März…

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