Nicht ohne meinen Betriebsrat - Tipp für leitende Angestellte: Pflegen Sie ein gutes Verhältnis zur Arbeitnehmervertretung
am 28.08.2006 von JuracityBlog
diesen Tipp geben die Autoren eines Ratgebers für Führungskräfte, Glock und Abeln, zwei Berliner Arbeitsrechtler, wie die Handakte Weblawg unter Berufung auf einen Bericht der Wirtschaftswoche mitteilt. Das deckt sich mit den Erfahrungen des Unterzeichners: Nicht selten starten Führungskräfte wie z.B. der neue Geschäftsführerer einer Tochterunternehmens eines Energieversorgers mit dem Anspruch, die Machtverhältnisse neu ordnen zu wollen und eine zentralisierte Führung einzurichten. Im Management mag das ja noch gehen, aber im Verhältnis zu Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat kracht es dann gewaltig.
So kam der Betriebsrat zu mir, den ich ansonsten alle paar Jahre einmal sehe und beklagte sich über die generelle Missachtung seiner Rechte. Da das Betriebsverfassungsgesetz unmittelbar und zwingend gilt wie jedes Gesetz und überdies empfindliche Sanktionen bereithält, normalisierte sich das Arbeitsverhältnis zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung nach einem hitzigen Intermezzo bald wieder. Und beim Wechsel …
Lese-Tipp für den Betriebsrat
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Betriebsrat als Karrierekiller
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Arbeitsgericht Stuttgart entscheidet im Sinne des Porsche-Betriebsrat
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Geschäftsführeranstellungsvertrag: Alles beim Alten
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Keine Abmahnung vor der Kündigung eines Geschäftsführers
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Betriebsrat und Insolvenz
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Stelltvertretender Geschäftsführer der GmbH?
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