Nicht öffentlich

Der Richter am Amtsgericht entschuldigte sich bei mir. Für die Verzögerung in der Hauptverhandlung, die vor “meinem” Termin lag. Er unterbrach die Beweisaufnahme, um den Anhörgungstermin meines Mandanten dazwischen zu schieben. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, die Bewährung zu wiederrufen.

Ich habe den Richter gebeten, die Öffentlichkeit auszuschließen, die noch nach Beginn der Anhörung auf den Zuschauerbänken herumlümmelte. Anhörungstermine sind im Gegensatz zu Hauptverhandlungen nicht öffentlich. Hatte der Richter vergessen. Die Zuschauer verließen den Saal. Vor dem Saal wurde der rote Hinweis eingeschaltet: Nicht öffentlich.

Nach dem Ende der Anhörung hatte ich noch im Haus zu tun. Etwa 20 Minuten später kam ich wieder an dem Gerichtssaal vorbei, in dem die unterbrochene – öffentliche! – Hauptverhandlung unterdessen fortgesetzt worden war. Aber noch immer leuchtete der Hinweis auf die nicht zugelassene Öffentlichkeit vor dem Saal.

Der Kundige weiß, daß das ein Garant …

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Erschienen 23. November 2007 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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