Nicht notwendig

Es ist einfacher, ein eingeseiftes Schwein am Schwanz zu fassen zu bekommen, als einen Jugendstrafrichter in Moabit dazu zu bringen, einem Jugendlichen “freiwillig” einen Pflichtverteidiger zu bestellen.

In diesem Fall ging es um drei jugendliche Angeklagte und zwei Geschädigte. Eine heftige Schlägerei unter Einsatz von “gefährlichen Werkzeugen”; ein Teilgeschehen habe ich bereits beschrieben. Der Richter war nicht davon zu überzeugen, daß hier ein Verteidiger für meine Mandantin “notwendig” ist.

Da nun die Finanzierung der Verteidigung nicht von der Landeskasse übernommen werden sollte, habe ich die Mandantin nebst Eltern ausführlich instruiert, sie wollten dann - aus Kostengründen - ohne mich zum Gericht.

Parallel habe ich gegen die ablehnende Entscheidung des Jugendrichters vor vielen Wochen schon Beschwerde eingelegt. Über diese Beschwerde hat nun das Landgericht entschieden. Gestern.

Darüber informierte mich soeben der Jugendrichter, telefonisch. Er war ganz verwundert, daß ich nicht zum Termin erschienen war, der vor 20 Minuten hätte beginnen müssen. Schließlich sei ich doch als Pflichtverteidiger bestellt. Ob ich denn den Beschluß des Landgerichts nicht erhalten hätte.

Nö, habe ich nicht. Es hat mich auch niemand per Fax oder Telefon darüber informiert. Deswegen war ich auch nicht vorbereitet. Und jetzt nicht bereit, alles stehen und liegen zu lassen, um nach…

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Erschienen 22. Oktober 2008 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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