Nicht locker lassen

In einer Umfangstrafsache hat der Staatsanwalt versucht, mir Dateien im Umfang von 30 MByte per eMail zu senden. Obwohl auch solche Mail-Bomben für unsere Postbox kein Problem darstellen, bekam er die eMail nicht verschickt. Ich habe ihm eine alternative eMail-Adresse genannt und mitgeteilt, daß es nicht an uns liegen könne.

Nun bekomme ich das Paket in Teilen; es hat dann doch irgendwie funktioniert. Der Kommentar des Staatsanwalts:

…vielleicht liegt´s auch bei uns, denn die Alternativ-Adresse ging auch nicht. Sie sehen, ich lasse nicht locker, das sollte Ihrem Mandanten zu denken geben…

Ich habe ihm mitgeteilt, daß ich Siegerländer bin, also Angehöriger eines sturen, kämpferischen Bergvölkchens.

Wir werden Gelegenheit bekommen, uns vor der Strafkammer zu duellieren.

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Themen: Kreuzberg

Erschienen 8. Dezember 2008 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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