Nicht immer verboten: Graffiti im Urheberrecht
am 14.05.2007 von http://www.telemedicus.info/
Für die einen sind sie lästiges und hässliches Gekritzel. Mit Kopfschütteln werden kriminelle Energien gesehen, die das Eigentum anderer Menschen missachten, rücksichtslose Jugendliche die mit ihrem Geschmiere Sachbeschädigungen bewirken.
Die anderen betrachten Graffitis und sonstige Ausprägungen der „Street-Art“ als eine Form des künstlerischen Ausdrucks, der bewussten Anarchie und der Rückeroberung des öffentlichen Raums. Sie wollen zur Gestaltung ihrer Umwelt aktiv beitragen, wollen der kommerziellen Werbung entgegenwirken.
Ganz ohne Zweifel: Graffiti ist nicht gleich Graffiti und auch nicht immer Street-Art. Erst recht kann man nicht immer von Kunstwerken sprechen. Bei so …
GRAFFITI REVERS - GRAFFITI REVERS RESPEKTIVE INVERS
BERLIN BLAWG / Boing Boing berichtete bereits im Juni 2004 über eine neue Form von Grafitti. Nämlich Graffiti Revers respektive Graffiti Invers. Also die Umkehrung des Eigentlichen. Es wird nicht mehr Farbe auf eine Wand gesprüht. Bei Graffiti Inver…
Straftatbestand für Graffiti gefordert
mindermeinung.de / Der Petitionsausschuss des Bundestages hat sich in einer Stellungnahme vom 20.04.2005 dafür ausgesprochen, Graffiti künftig als Straftat zu behandeln. Weiterhin sollen Präventionsmaßnahmen ausgeweitet werden. Eine Prüfung habe ergeben, dass Gra…
Graffiti: Gesetzentwurf zur Pönalisierung
Jurabilis / Nach jahrelangem Streit (und erbittertem, ideologisch motiviertem Widerstand der Grünen) hat der Bundestag nun die Weichen für eine schärfere Verfolgung von illegalen Graffiti-Sprühern gestellt. Ein heute in erster Lesung behandelter rot-grüner…
Beseitigungskosten für Graffiti: umlagefähige Betriebskosten?
Kanzlei Finkenzeller & Kollegen - Rechtsanwälte in Ingolstadt / Ein Vermieter kann die Kosten für eine Beseitigung von Graffiti auf die Mieter umlegen, wenn sie regelmäßig anfallen und damit nur eine Verschmutzung beseitigt wird (AG Berlin (Mitte), Entsch.v. 27. Juli 2007 - 11 C 35/07). An einem Haus gab es m…
Graffitis als Sachbeschädigung
muepe.de | weblog peter müller / Das unerlaubte Besprühen oder Bemalen von fremdem Eigentum (Graffiti) soll als Sachbeschädigung bestraft werden. Dafür hat sich am Mittwochmorgen der Petitionsausschuss eingesetzt und die entsprechende Eingabe mit der Mehrheit der Koalitionsabgeor…
Forderungen nach höheren Strafen für illegale Graffiti auf dem Anti-Graffiti-Kongress in Berlin
Lichtenrader Notizen / Rundfunk Berlin-Brandenburg berichtet vom 1. Anti-Graffiti-Kongress in Berlin. Ein Vertreter der Deutschen Bahn sprach von 50.000 Graffiti und gezielt zerkratzten Scheiben im vergangenen Jahr, die das Unternehmen 50 Millionen Euro gekostet hätten.…
