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NICHT IM EINKLANG

am 03.04.2006 von http://www.lawblog.de

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben das Fahrzeug unseres Versicherten besichtigen lassen. Die festgestellten Beschädigungen können nicht in Einklang gebracht werden mit dem Schaden am Fahrzeug Ihres Mandanten. Die geltend gemachten Forderungen können wir daher nicht anerkennen.
Keine Ahnung, was am Auto des Versicherten kaputt war. Eine herunterhängende Stoßstange und ein eingedrückter Kofferrraum am …

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