Nicht gut zu Fuß
am 18.07.2008 von RA-Blog
Der gegnerische Vermieter älteren Semesters will seine von mir vertretenen Mieter unbedingt loswerden. Hierzu schreibt mir sein Anwalt, dass eine Änderung der Verhältnisse dadurch eingetreten sei, dass sich der Gesundheitszustand seines Mandanten deutlich verschlechtert habe.
Das Gehen und Treppensteigen bereite ihm massive Beschwerden und verursache große Schmerzen. Das Versorgungsamt habe ihm das Merkzeichen G zuerkannt. Sein Mandant könne nicht in dem derzeit bewohnten Haus bleiben, da er dort ständig Treppen steigen müsse. Er wäre auf die Nutzung einer ebenerdigen Wohnung angewiesen um weitergehende Gesundheitsbeeinträchtigungen und Schmerzen zu vermeiden. Daher bräuchte man die von meinem Mandanten angemietete Wohnung und spricht die Kündigung aus.
Bevor hier nun jemand voreilig die Taschentücher raus kramt...
Das Merkzeichen G suche ich auf der Kopie des Schwerbehindertenausweises vergeblich. Es scheint unsichtbar zu sein. Zudem liegt …
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