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NICHT FRISTLOS

am 07.02.2006 von LawBlog

Das verspätete Einreichen eines Krankheitsattests rechtfertigt noch keine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen „unentschuldigten Fehlens“. Das gilt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt auch dann, wenn sich das Arbeitsverhältnis noch innerhalb der Probezeit …

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Kündigung auch bei unentschuldigtem Fehlen erst nach Abmahnung

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Arbeitsgericht Frankfurt/Main: Hitler-Gruß am Arbeitsplatz rechtfertigt verhaltensbedingte Kündigung, Urt. v. 08.01.2008, Az. 1 Ca 7033/07

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RA Udo Vetter

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