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Nicht der Bruder

am 26.03.2008 von kanzlei-hoenig.info

Aus einem Vermerk eines Polizeibeamten, der zwei Verdächtige eines Diebstahls entdeckt hatte:

Neben den beiden Personen standen 8 große Kästen mit leeren 1,5 I Coca Cola- und auch Spriteflaschen. Auf Befragen gab der Beschuldigte S. an, dieses Leergut hätten beide von seinem Opa bekommen. Der soll hier in der Nähe wohnen. Beide Beschuldigte sollten das Leergut jetzt (um 01:20 Uhr !) abgeben.

Dem Unterzeichner war der polizeilich bekannte Beschuldigte G. aus anderen Einsätzen her bekannt. Der zweite Beschuldigte wurde nach einem Ausweisdokument gefragt. Dieser gab an, keinen Ausweis mit sich zu führen. Aber er heiße Benni G. und sei der Bruder vom weiteren Beschuldigten. Der Unterzeichner kennt aber Benni G. auch aus dem Dienstgeschehen her.

Der Beschuldigte S. wurde durch den Unterzeichner mit der Tatsache vertraut gemacht, dass er nicht der Bruder des …

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RA Carsten R. Hoenig

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