Alle Blogs » Nicht den vollen Zorn über dem Angeklagten ausschütten

Nicht den vollen Zorn über dem Angeklagten ausschütten

am 12.01.2007 von schreibmaschine

Ein 41-jähriger Mann, der sich Ende Juli im Freibad von Gemünden
(Main-Spessart-Kreis) an einem 14-Jährigen vergangen hat, muss
für insgesamt drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Die
Große Jugendkammer des Würzburger Landgerichts verurteilte
den Schreiner am Freitag wegen sexueller Nötigung. Einbezogen
wurde eine Verurteilung des Landgerichts Aschaffenburg wegen
sexuellem Missbrauch aus dem vergangenen November.


In
Aschaffenburg musste sich der 41-Jährige verantworten, weil er
den Sohn seiner früheren Lebensgefährtin in den Jahren 2002
und 2003 missbraucht hat. Die Taten ereigneten sich in einem Ort im
Landkreis Aschaffenburg, der Junge war dabei 13 und 14 Jahre alt. Die
genaue Zahl der Taten ließ sich nicht mehr aufklären, nach
einem Geständnis wurde der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs
von Kindern und Schutzbefohlenen in 28 Fällen sowie Besitz von
Kinderpornografie zu drei Jahren Haft verurteilt.


Eigentlich
sollte die bereits im November 2005 erhobene Anklage gegen den
Schreiner im Juli 2006 in Aschaffenburg verhandelt werden, doch dann
fiel die Vorsitzende Richterin kurzfristig aus und der Prozess musste
verschoben werden. Wahrscheinlich kam es nur aus diesem Grund zu dem
Vorfall am 25. Juli 2006 im Freibad von Gemünden: Dort folgte
der 41-jährige Schreiner einem 14-Jährigen auf die
Toilette, drängte sich mit Gewalt zu ihm in die Kabine und
verging sich etwa 15 Minuten lang an dem Schüler.Zu diesem
Zeitpunkt hatte der Angeklagte bereits eine Therapie begonnen, um
seine pädophilen Neigungen in den Griff zu bekommen. Nach
Verschiebung des Verfahrens in Aschaffenburg habe sein Mandant aus
einer gewissen Erleichterung heraus "wohl die Zügel etwas
schleifen lassen", meinte Verteidiger Norman Jacob (Würzburg).



Noch
im Schwimmbad konnte der Täter gestellt werden, seither sitzt er
in Untersuchungshaft. Im Schwimmbad stritt er alles ab, stellte den
14-Jährigen als Lügner hin und beschimpfte dessen Mutter.
Erst zu Beginn des zweitägigen Prozesses vor der Würzburger
Jugendkammer legte der 41-Jährige ein Geständnis ab und
ersparte seinem Opfer die Zeugenaussage. Aufgrund von DNA-Spuren wäre
der Tatnachweis allerdings auch ohne Geständnis kein Problem
gewesen.



Der
inzwischen 15 Jahre alte Schüler verfolgte den ersten
Verhandlungstag als Zuschauer. Obwohl er ganz offensichtlich sehr
unter der Tat leidet, lehnt der Schüler derzeit jede
therapeutische Hilfe ab. Seine Mutter berichtete unter anderem von
Ängsten, Essstörungen und Gewichtsverlust ihres Sohnes. Der
schmächtige Schüler sei dem groß gewachsenen
Schreiner in der Toilettenkabine völlig hilflos ausgeliefert
gewesen, betonte Staatsanwalt Dr. Konrad Döpfner: "Für
ihn war es ein Horrorgeschehen."



Döpfner
wollte den Angeklagten die volle Härte des Gesetzes spüren
lassen und beantragte - unter Einbeziehung des Aschaffenburger
Urteils - eine hohe Gesamtstrafe von sechs Jahren Gefängnis. Vor
allem für die Tatsache, dass der 41-Jährige sich trotz
begonnener Therapie und drohendem Strafverfahren erneut an einem
14-Jährigen vergriffen hat, zeigte der Anklagevertreter kein
Verständnis.Eine mögliche Erklärung für dieses
für Außenstehende kaum nachvollziehbare Verhalten kam vom
psychiatrischen Sachverständigen: Der Angeklagte habe unter
seiner lange geheim gehaltenen Pädophilie auch gelitten,
erläuterte Professor Dr. Martin Krupinski. Möglicherweise
habe der 41-Jährige nach der überraschenden Absetzung der
Aschaffenburger Verhandlung unbewusst einen Weg gesucht, trotzdem
bestraft zu werden.



Auch
Opfer-Anwältin Barbara Rost-Haigis (Würzburg) verlangte
eine deutliche Strafe: Der Angeklagte "hat noch gar nicht
verstanden, was er seinem Opfer angetan hat". Die Jugendkammer
folgte dem Antrag der Verteidigung: Rechtsanwalt Norman Jacob hatte
ein Gesamtstrafe von unter vier Jahren gefordert. Man dürfe im
vorliegenden Verfahren keine falsche Milde walten lassen, aber auch
nicht "den vollen Zorn über dem Angeklagten ausschütten",
betonte der Vorsitzende der Jugendkammer, Bernd Kalus.Nach Ansicht
des Gerichts bewegte sich die von dem Schreiner angewendete Gewalt im
unteren Bereich: "So etwas ist leider an der Tagesordnung. Die
Strafe muss sich in dem Rahmen bewegen, der üblicherweise für
solche Fälle verhängt wird." Nach der Urteilsverkündung
ließ die Mutter des Opfers ihrem Zorn über die ihrer
Ansicht nach viel zu milde Strafe freien Lauf. Das Urteil ist noch
nicht rechtskräftig.

« »

Trotz Anklage: Missbrauch im Freibad

schreibmaschine / Selbst eine Anklage wegen sexuellem Missbrauch hat einen 41-Jährigen aus Gemünden (Main-Spessart-Kreis) nicht von weiteren Straftaten abgehalten. Seit Donnerstag muss sich der Schreiner wegen sexueller Nötigung vor der Großen Jugendkammer des W…

Missbrauchs-Versuch: Rollstuhlfahrer bekommt Bewährung

schreibmaschine / Der Rollstuhlfahrer, der bei einem Behinderten-Sportfest in Würzburg vier Grundschülerinnen nachstellte, bleibt ein freier Mann. Die Jugendkammer des Würzburger Landgerichts verurteilte den 40-Jährigen, der als Folge von Drogenmis…

12-jährigen Cousin missbraucht

schreibmaschine / Keine Bewährungschance gab es für einen Sexualstraftäter aus dem Main-Spessart-Kreis: Weil er seinen 12 Jahre alten Cousin in mindestens 18 Fällen sexuell missbrauchte, muss der 45-Jährige für drei Jahre und neun Monate…

Verurteilung nach altem Recht verhilft zu Bewährung

schreibmaschine / Gut fünf Jahre sind die Taten her, deshalb kam ein 44-Jähriger aus dem Main-Spessart-Kreis gerade noch mit einer Bewährungsstrafe davon. Das Würzburger Landgericht verurteilte den Mann am Donnerstag wegen zweifachem schwerem und…

26 Monate Gefängnis für sexuelle Nötigung

schreibmaschine / Die Würzburger Wohnung seiner Eltern nutzte ein Gastwirt aus Aschaffenburg, um eine junge Angestellte in eindeutiger Absicht zu bedrängen. Jetzt wurde der 25-Jährige vom Amtsgericht wegen sexueller Nötigung zu zwei Jahren und zwei…

Anhalterin die Kehle druchgeschnitten: 15 Jahre Haft wegen Totschlags beantragt

schreibmaschine / Die Verteidigung will einen zweiten Freispruch, die Anklagebehörde eine Verurteilung wegen Totschlags: Im Prozess um den Tod einer 51-jährigen Anhalterin vor dem Würzburger Schwurgericht hat Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager 15 Jahre…

Zu hohe Aufwandsentschädigung

schreibmaschine / Wegen zehn Fällen der gewerbsmäßigen Untreue hat das Amtsgericht einen 43-jährigen Geschäftsmann zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der ehemalige Geschäftsführer der Marke…

Enkelin missbraucht: Verfahren ausgesetzt

schreibmaschine / Überraschende Wende im Missbrauchs-Prozess gegen einen 64-jährigen Rentner aus Gemünden: Statt das Urteil zu verkünden, setzte die Große Jugendkammer des Würzburger Landgerichts am Dienstag das Verfahren aus, um ein wei…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Patrick Wötzel

Gerichtsberichterstatter, Lokaljournalist, Sportreporter - Revier: Würzburg

Das Blog des Autors ist temporär nicht erreichbar.

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »