Nicht bloß Spielerei: Verstöße gegen Creative Commons-Lizenzen haben rechtliche Konsequenzen

Creative Commons, was so viel heißt wie “kreatives Gemeinschaftsgut” ist ein Lizenzmodell, welches das Ziel verfolgt, kreative Werke auf eine einfache sowie schnelle Art und Weise auszutauschen.

Gerichtliche Entscheidungen zu dieser Thematik sind selten, da vermutlich bei den Urhebern, die ihre Werke unter der Creative Commons-Lizenz verbreiten, die Schwelle relativ hoch ist, rechtlich gegen die lizenzwidrige Nutzung der Werke vorzugehen.

Nun hat sich das Landgericht Berlin vor einiger Zeit mit der Wirksamkeit der Creative Commons Lizenzen befasst (Beschluss vom 8.10.2010 – 16 O 458/10), die Entscheidung ist aber erst kürzlich veröffentlicht worden. Das Gericht untersagte die Verwendung eines Fotos unter einer Creative Commons-Lizenz, da entsprechende Angaben zu Urheber und Lizenz fehlten.

Sinn und Zweck von Creative Commons

Creative Commons (abgekürzt “CC)” wurden entwickelt, um die Nutzung von kreativen Inhalten zu beschleunigen und zu vereinfachen. Als Teil des “Social Webs” ist es durchaus üblich, mit der Verwendung einer Creative Commons-Lizenz zu verdeutlichen, dass man sich für Open Access und damit für freien Zugang zu geistigem Eigentum einsetzt.

Bei den Creative Commons-Lizenzen handelt es sich um standardisierte Lizenzverträge, die von der Creative Commons-Organisation kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Diese Verträge ermöglichen es, beispielsweise eine Lizenz für die Nutzung des eigenen Fotos nach dem Baukastenprinzip zusammen zu stellen. Statt also mit jedem Interessenten, der das Foto nutzen möchte, einzeln zu verhandeln, kann sich der mögliche Nutzer die Lizenz anschauen und weiß, was er darf und was nicht.

Mein Kollege Thomas Schwenke hat ausführlich alle Fragen zur Nutzung von Creative Commons besprochen. Alle Beiträge zur Reihe “Creative Commons einfach erklärt” sind hier aufrufbar:

Teil 1 “Sinn und Zweck von Creative Commons” Teil 2 “Wie funktioniert eine Creative Commons – Lizenz?” Teil 3 “Eigene Creative Commons-Lizenz erstellen” Teil 4 “Vorteile, Gefahren & weiterführende Links” Die Entscheidung des Landgericht Berlin

Vor dem Berliner Gericht ging ein Fotograf, der eines seiner Bilder unter den Bedingungen der Creative Commons-Lizenz “Attribution Share Alike 3.0 Unported” freigegeben hat, gegen einen Nutzer vor, der das Foto ohne die erforderlichen Angaben veröffentlicht hat.

Das Gericht hat dem Fotografen einen Unterlassungsanspruch aus §§ 97 Abs. 1, 19a UrhG aufgrund der unerlaubten Nutzung des Fotos gegen den Verwender zugestanden, da sich der Nutzer nicht an die Vorgaben der vom Fotografen vorgegebenen Lizenz gehalten hat.

In diesem Fall zeigt sich die Gefahr für den Nutzer bei der Verwendung mit Creative Commons lizensierten Inhalten: Die Lizenz endet automatisch wenn ein Lizenzverstoß vorliegt. Das bedeutet, sobald ein Werk nic…

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Themen: Abmahnung , Fotograf , Werk , Open Access , Landgericht Berlin , Lizenz , Fotografie , Nutzung , Lizenzvertrag , Namensnennung , CC , Fotonutzung , Share , Bilder Bilderrechte , Bildernutzung , Fotografenvertrrag , Lizenzklärung , Rechte Dritter , Share Alike
Rechtsgebiet: Fotorecht

Erschienen 30. November 2011 auf http://spreerecht.de.

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