Nicht anwaltsfreundlich, aber richtig..

ist der LG Osnabrück, Beschl. v. 17.08.2011 – 18 Kls 20/10. Der Rechtsanwalt hatte an einem (gerichtlichen) Erörterungstermin nach § 212 StPO (eine der Vorschriften, die vor zwei Jahren zusammen mit der neuen Verständigungsregelung eingeführt worden sind) teilgenommen. Dafür hatte er eine Terminsgebühr nach Nr. 4108 VV RVG geltend gemacht. Das LG hat sich nicht gewährt.

Ist – wie gesagt – zwar nicht anwaltsfreundlich, aber richtig. Denn bei dem Termin handelt es sich nicht um eine Hauptverhandlung i.S. des RVG. Das LG hat auch die entsprechende Anwendung der Nr. 4102 VV RVG abgelehnt. Auch das ist m…

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Themen: Rechtsanwalt , Entscheidung , Abrechnung , Verständigung

Erschienen 22. September 2011 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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