Newsletter-Werbung: Gesondertes "Opt-In" - Teil 2

Haben wir im Teil 1 zur Newsletter-Werbung ein Urteil des LG München I kommentiert, zieht das LG Hamburg nach: Die 12. Zivilkammer monierte beim Internetauftritt der im Verlagsgeschäft tätigen Beklagten, dass diese die Teilnahme an einem Gewinnspiel an die Zustimmung zur Telefon- und E-Mail-Werbung koppelte. Die Tatsache, dass Teilnehmer am Gewinnspiel zusammen mit den Hinweisen zum Datenschutz auch die Teilnahmebedingungen akzeptieren, sei wettbewerbswidrig. Das LG Hamburg, Urt. v. 10.08.2010 - 312 O 25/10 - beanstandete die Teilnahmebedingungen einer Verlagsgesellschaft im Internet. Um am Gewinnspiel überhaupt teilzunehmen akzeptierten die Teilnehmer per Häkchen zusammen mit den Teilnahmebedingungen einen "Hinweis zur Datennutzung". In dem nur über einen Link erreichbaren Hinweis stand, dass ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse für die Werbung auch von Partnerunternehmen genutzt wird. "(...) Mit der Klägerin ist davon auszugehen, dass es im Streitfall an einer erforderlichen und nur auf die Einwilligung in die Zusendung von Werbung bezogenen Zustimmungs-erklärung i.S.v. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG fehlt, was bereits für sich allein das Verbot im vorliegenden Fall rechtfertigt. Zwar ist nach § 4a Abs. 1 BDSG zur Wirksamkeit einer Einwilligung nicht erforderlich, dass der Betroffene sie gesondert erklärt, indem er eine zusätzliche Unterschrift leistet oder ein dafür vorgesehenes Kästchen zur positiven Abgabe der Einwilligungserklärung ankreuzt (...) - dies bezieht sich jedoch ausschließlich auf die datenschutzrechtliche Wirksamkeit der Erklärung bzw. die hieran anzulegenden Kriterien. Anders verhält es sich bzgl. der wettbewerbsrechtlichen Erfordernisse, die an eine solche Erklärung zu stellen sind. (...)" Wie auch das LG München I (Urt. v. 09.07.2010 - 21 O 23548/09) nahm auch das LG Hamburg § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG sowie die Datenschutz-RL für elektronische Kommunikation (2002/58/EG) in Bezug. Das LG Hamburg vermisste daher eine erforderliche eigenständige Einwilligungserklärung ausschließlich bezogen auf die Datenfreigabe: "(...) Soweit die Beklagte hierzu vorgetragen hat, eine solche sei in dem anzuk…

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Themen: Datenschutz , LG Hamburg , Glück- & Gewinnspiele

Erschienen 1. Dezember 2010 auf http://blog.mein-recht-im-netz.de.

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