Newsletter schweigt zum Thema Markenverletzung durch sponsored Links auf geparkten Domains

Als ich heute den Newsletter des Domainhändlers sedo.de erhielt, dachte ich mir, es würde etwas drinstehen zum Thema "Haftung für Markenverletzungen beim Vorhalten von 'sponsored Links' auf einer geparkten Domain". Denn eine solche Haftung hält das Landgericht Stuttgart für möglich. Hintergrund ist, dass bei "geparkten" Internetdomains auf Wunsch des Domaininhabers Werbung angezeigt wird - bezahlte Links, eben. Dieses Angebot nutzen viele, denn so ein bisschen Kleingeld hat ja jeder gern. Und das Parken selbst bietet sedo.de ja sogar kostenlos an. Das Problem ist, dass die Domain-Inhaber in der Regel keinen Einfluss darauf haben, welche Anzeigen, welche bezahlten Links auf ihrer Seite erscheint (wohl aber haben sie natürlich in der Hand, ob der Domainname selbst einem Markennamen ähnelt - was im zugrunde liegenden Fall wohl so war*). Wenn dann durch diese Links ein Markenrecht verletzt wird, haftet der Inhaber der Domain. Denn durch das "Sponsoring", also durch die Bezahlung, die für die Verlinkung gezahlt wird, wird das Ganze geschäftlich - und der Inhaber kann somit für Markenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden, vgl. das "im geschäftlichen Verkehr" in § 14 Absatz 2 MarkenG. Das Gericht hat in seinem - sehr kurzen und ohne Begründung ausgestatteten - Beschluss vom 11.11.2011, Aktenzeichen: 17 O 706/11, gesagt, es werde dem betroffenen Domaininhaber "untersagt, unter der Internetdomains [sic!] ... werbefinanzierte Links zu den Themen ... bereit zu halten und/oder bereithalten zu lassen." Streitwert dieser Sache war immerhin 75.000,- Euro. Da muss man lange eine Domain parken, um diese Summe (bzw. auch nur die daraus resultierenden Prozesskosten) gesponsort zu bekommen... Okay, es war nur ein Landgericht, es war nur ein Beschluss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, aber a…

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Themen: Abmahnung , Landgericht Stuttgart
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 1. Dezember 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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LG Stuttgart: Domaininhaber haftet für "sponsored Links" | rechtsportlich.net

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LG Stuttgart, Beschluss vom 11. November 2011 - Az. 17 O 706/11 - openJur

Beschluss vom 11. November 2011, Az. 17 O 706/11: 1. Dem Antragsgegner wird es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnun ...