Neuregelungren bei Verbraucherdarlehen
Auch online werden zunehmend Darlehen an Verbraucher angeboten. Dabei ist die anonyme Werbung und Bestellung im Internet besonders verführerisch. Das Bundeskabinett hat aktuell eine Neuregelung beschlossen. Diese greift tief in die noch nicht allzu alte Gesetzeslage ein: Staatlich reglementiert wird nunmehr die Werbung und auch die gesetzlichen Möglichkeiten zur Kündigung werden erweitert. Zudem soll ein Muster für Verbraucherdarlehen vorgegeben werden. Bleibt zu hoffen, dass dieses länger vor den Gerichten Bestand hat, als seinerzeit die Muster der BGB-InfoV zum Widerrufsrecht.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - www.jur-blog.de
Bundeskabinett stärkt VerbraucherschutzBMJ, aus: PM Berlin, 05.11.2008 - Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht beschlossen. Mit diesem Gesetz werden die genannten Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.
“Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf wird das Schutzniveau für die Verbraucher bei Verbraucherkreditverträgen verbessert. Das gilt sowohl für den Abschluss als auch für die Durchführung von Darlehen. Verbraucher werden besser über den Vertragsinhalt informiert und unseriösen Lockvogelangeboten wird ein Riegel vorgeschoben. Außerdem vereinfachen wir die Widerrufs- und Rückgaberechte bei Verbraucherverträgen und schaffen mehr Rechtssicherheit bei der Verwendung der entsprechenden Musterbelehrungen. Darüber hinaus schaffen wir für den europäischen Markt einheitliche Rechte und Pflichten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Davon profitieren die Kunden und die Zahlungsdienstleister”, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Zu den Regelungen im Einzelnen:
1. Verbraucherdarlehen
Information und Vertragserläuterung: Künftig soll ein Verbraucher schon vor Abschluss eines Darlehensvertrages in der sog. Vertragsanbahnungsphase über die wesentlichen Bestandteile des Kredits informiert werden. Damit wird es dem Verbraucher ermöglicht, verschiedene Angebote zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung für oder gegen eine Vertragsofferte zu treffen. Dies stärkt das Leitbild eines verantwortungsbewussten und selbständig handelnden Verbrauchers. Sobald sich die Wahl für einen bestimmten Kredit abzeichnet, muss der Darlehensgeber dem Verbraucher zusätzlich die Hauptmerkmale des Vertrags erläutern.
Werbung: Die Werbung für Darlehensverträge wird stärker reglementiert. Wer für den Abschluss von Darlehensverträgen wirbt, darf nicht nur eine einzige Zahl herausstellen (etwa einen besonders niedrigen Zinssatz), sondern er muss auch die weiteren Kosten des Vertrags angeben. Dadurch werden Lockvogelangebote unterbunden und die Verbrauc…
» Vollständiger ArtikelThemen: Verbraucherschutz , Reform , Muster , Vertragsgestaltung , Kredit , Musterbelehrung , Ratenzahlung , Verbraucherrechte , Verbraucherkreditvertrag Muster
Erschienen 21. November 2008 auf http://www.jur-blog.de.
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