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Neuregelung des TzBfG

am 21.04.2005 von http://streitsache.blogspot.com

Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Befristungsgrund sollen künftig auch dann zulässig sein, wenn der Arbeitnehmer bei dem betreffenden Arbeitgeber schon einmal beschäftigt war. Bislang war diese Möglichkeit auf sog. Neueinstellungen beschränkt.Eine entsprechende Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist Teil des Ent­wurfs eines Fünften Gesetzes …

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