Neuregelung des TzBfG
am 21.04.2005 von http://streitsache.blogspot.comBefristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Befristungsgrund sollen künftig auch dann zulässig sein, wenn der Arbeitnehmer bei dem betreffenden Arbeitgeber schon einmal beschäftigt war. Bislang war diese Möglichkeit auf sog. Neueinstellungen beschränkt.Eine entsprechende Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist Teil des Entwurfs eines Fünften Gesetzes …
Haushaltsbefristung nach dem TzBfG
Recht und Alltag / Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er…
Haushaltsbefristung nach dem TzBfG
Recht und Alltag / Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er…
Kündigungsschutz
staatsrecht.info / Und wenn ich schon dabei bin: Wie man hört, haben sich die Unterhändler darauf geeinigt, den Kündigungsschutz erst nach 2 Jahren greifen zu lassen. Damit die SPD diese Massnahme akzeptiert, hat man im Gegenzug vor, die Möglichkeiten für eine be…
BAG: Wirksame Befristung wegen Vergütung aus Haushaltsmitteln setzt auch entsprechende Beschäftigung voraus
JuracityBlog / Das BAG hat sich in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - mit der Wirksamkeit einer Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG befaßt Hiernach kann die Befristung eines Arbeitsverhältnisses darauf gestützt werd…
Zur Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG
Recht und Alltag / Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch wä…
Befristung im Anschluß an ein Ausbildungsverhältnis - erlaubt § 14 I Nr. 2 TzBfG eine Verlängerung vor?
JuracityBlog / Auch heute noch gibt es im Bereich des Befristungsrechts völlig ungeklärte Fragen. Das mag im Rahmen des TzBfG insbesondere an der Struktur des § 14 TzBfG liegen. Dieser sieht in Absatz 1 nicht abschließend aufgezählte Mögli…
