Neuregelung des Rechtsberatungsrechts

Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) wird voraussichtlich zum 1. Juli 2008 in Kraft treten und das bisherige Rechtsberatungsgesetz ablösen. Der Deutsche Bundestag hat im Oktober 2007 das “Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts”, in dem als Hauptteil das neue Rechtsdienstleistungsgesetz an die Stelle des Rechtsberatungsgesetzes treten wird, in 3. Lesung verabschiedet (BT-Drs. 705/07 vom 19. Oktober 2007). Der Bundesrat hat am 9. November 2007 das Gesetzespaket verabschiedet. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist im Dezember 2007 zu erwarten.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, dass auch in Zukunft grundsätzlich nur Rechtsanwälte Rechtsrat erteilen und Mandanten vertreten dürfen. Nur in eingeschränktem Maße wird es auch anderen Berufsgruppen im Zusammenhang mit ihren berufsspezifischen Tätigkeiten erlaubt sein, juristisch zu beraten. Der § 2 Abs. 3 Nr. 4 des RDG stellt beispielsweise ausdrücklich klar, dass die Mediation und jede vergleichbare Form der gesprächsleitenden Streitbeilegung einschließlich der Protokollierung einer Abschlussvereinbarung, keine Rechtsdienstleistung ist.

Mediatoren, die keine Rechtsanwälte sind, sollten jedoch aus meiner Sicht beachten, dass mit dem Wort Protokollierung nicht die A…

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Themen: Rdg , Rechtsdienstleistungsgesetz , Lesung

Erschienen 23. November 2007 auf http://www.adr-blog.de.

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