Neuregelung des DNA-Rechts

Die Regelungen für die Entnahme, Untersuchung und Speicherung von DNA-Proben und von Reihengentests werden ab dem 01.11.2005 mittels des Gesetzes zur Neuregelung des DNA-Rechts den Bedürfnissen der Praxis weiter angepasst. Gleichzeitig sorgt ein weitgehender Richtervorbehalt dafür, dass die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens auch künftig gewahrt bleibt. Damit die molekulargenetische Untersuchung von Tatortspuren, die noch keinem Täter zugeordnet werden können, künftig auch vom Staatsanwalt oder der Polizei angeordnet werden kö…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Dna Analyse

Erschienen 31. Oktober 2005 auf http://log.handakte.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

8.06.2005 Neuregelung der forensischen DNA-Analyse auf den Weg g

Bundesjustizministerium | 8. Juni 2005 — Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung der DNA-Ana…

08.07.2005 Neuregelung der forensischen DNA-Analyse kann in Kraf

Bundesjustizministerium | 8. Juli 2005 — Der Bundesrat hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung der DNA-Analyse …

Neuregelung der DNA-Analyse

Handakte WebLAWg | 11. Mai 2005 — Das BMJ hat das Recht der DNA-Analyse im Strafprozess einer Gesamtüberarbeitung unterzogen. Ergebnis ist ein in sich geschlosse…

DNA-Analyse-Anordnung durch Polizei zukünftig möglich

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 21. November 2005 — Am 01.11.2005 ist das "Gesetz zur Novellierung der DNA-Analyse" vom 12.08.2005 in Kraft getreten. Der generelle Richtervorbehalt…

Brandaktuell: Bundesverfassungsgericht stärkt den Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben

LawBike.de | 2. Juli 2010 — In letzter Zeit ist der sogenannte Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben in Fachkreisen kontrovers diskutiert worden…

Richtervorbehalt bei Blutprobenentnahme: Weg damit! - Teil 3

beck-blog | 21. Oktober 2010 — Noch ein Nachtrag zur Diskussion um § 81a StPO (auch wenn das Thema manchen Blogleser vielleicht schon langweilt: Richtervorbeh…

Niedersachsen fordert Gesetzesänderung bei der Blutentnahme

Heymanns Strafrecht Online Blog | 24. Juni 2009 — Genau das war zu erwarten. Eine PM des Niedersächsischen JM meldet: Niedersachsen will Richtervorbehalt bei Blutproben abschaff…

Sorgfalt Walten Lassen: BVerfG (Kammer): Bitte Sorgfalt walten lassen bei der Anwendung von § 81g StPO - "Genetischer Fingerabdruck"

beck-blog | 17. Juni 2009 — § 81g StPO gestattet aufgrund richterliche Anordnungen die Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchu…

Verwertbarkeit Einer BLUTPROBE Bei Siegelbruch: Blutprobe nicht verwertbar

Finkeldei Online - Blawg | 10. April 2009 — Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Beschluss vom 12. März 2009 (Az. 3 Ss 31/09) entschieden, dass eine Blutprobe zur Ermi…

Richtervorbehalt § 81a Stpo: Abschaffung des Richtervorbehalts in § 81a II StPO - Pragmatismus oder Resignation?

Jurabilis | 15. April 2009 — Man stelle sich den folgenden Fall vor: Ein Autofahrer wird von Polizeibeamten angehalten. Es besteht der Verdacht, dass er alkoho…

REGIERUNGonline - Gesetzliche Neuregelungen zum 1. November 2005