Neuregelung der Rechtsberatung ab Mitte 2008

Das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (RDG) vom 17.12.2007 (BGBl I 2007, 2840) erlaubt es künftig auch Nichtanwälten, im Zusammenhang mit einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit juristische Nebenleistungen zu erbringen.

Die umfassende rechtliche Beratung darf hingegen auch weiterhin nur von Volljuristen oder Rechtsanwälten durchgeführt werden. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes, das im Wesentlichen erst ab dem 01.07.2008 gilt, um allen betroffenen Gruppierungen einen reibungslosen Übergang zum neuen Recht zu gewährleisten. (…)

Quelle: Neuregelung der Rechtsberatung ab Mitte 2008

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Themen: Rechtsberatung , Rechtsberatungsgesetz 2008

Erschienen 31. Januar 2008 auf http://log.handakte.de/.

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