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Neuregelung der Jahresabschlusspublizität

am 13.12.2006 von http://notizen.duslaw.eu

Unterlagen der Rechnungslegung für nach dem 31. 12. 2005 beginnende Geschäftsjahre,
also für alle Abschlüsse, die das Geschäftsjahr 2006 oder ein späteres Geschäftsjahr
betreffen, sind beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen (nicht mehr bei dem
Handelsregister): § 325 HGB idF durch Art. 1 Nr. 21 EHUG.


Dazu gibt …

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Prof. Dr. Ulrich Noack

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