Neuregelung der Bedarfsgemeinschaft für unter 25-jährige Arbeitslose
am 25.04.2006 von http://www.sokolowski.org/blog/
Zum 1. April 2006 traten in Teilen das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze in Kraft.
Die wichtigste Neuregelung betrifft unverheiratete, volljährige, unter 25-jährige Arbeitslose. Sie werden grundsätzlich in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen. Wenn sie eine eigene Wohnung beziehen wollen, müssen sie dafür die Zustimmung des Leistungsträgers einholen.
Jugendliche, die ohne Zustimmung des Leistungsträgers umziehen, erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur 80 Prozent der Regelleistung und keine Leistungen für Unterkunft und Heizung. Auch die Erstausstattung der Wohnung wird ohne die Zustimmung zum Umzug nicht übernommen.
Nur wer aus zwingenden Gründen - zum Beispiel beruflichen oder schwerwiegenden sozialen - ausziehen muss, erhält auch künftig 100 Prozent der Regelleistung und eine eigene Wohnung.
Der Stichtag, seit dem Jugendliche eine Zulassung des kommunalen Trägers zum Auszug aus dem Elternhaus benötigen, ist der …
hallo ich bin 24 jahre alt habe keinen beruf gelernt und wohne immernoch arbeitslos zu hause bekomme keinen pfennig geld meine eltern schleifen mich mit durch jetzt meine frage sind meine eltern dazu verpflichtet mir jeden monat einen bestimmten betrag geld zu geben oder nicht ich meine ich hab mal sowas gehört wäre nett wenn ihr mir helfen könntet
Grundsicherung für Arbeitslose - Aktuelle Änderungen
Lichtenrader Notizen / Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat eine übersichtliche Zusammenfassung (pdf-Datei) der Änderungen bei der Grundsicherung von Arbeitsuchende veröffentlicht. Zum Beispiel: Bedarfsgemeinschaften werden um Personen, die da…
Änderungen für unter-25-jährige ALG II Empfänger zum 1. Juli 2006
Anwalt bloggt / Bei der Bedarfsberechnung nach SGB II werden ab dem 1. Juli unverheiratete unter 25-jährige in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern mit einbezogen. Dies wirkt sich u.a. wie folgt aus: Einkommen und Vermögen der Eltern wird bei der Prüfung und Bere…
LSG RP: Ein Umzug kann auch wegen Nichtbewohnbarkeit der alten Wohnung erforderlich sein
Recht und Alltag / Ein Hilfebedürftiger kann die Kosten für eine neue Unterkunft immer dann verlangen, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hatte in seinem Beschluss vo…
Hinweispflichten des Leistungsträgers, wenn der Hilfebedürftige in eine angemessene Wohnung umziehen soll
Recht und Alltag / Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat ein Hilfebedürftiger Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung. Diese Leistung wird in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen jedoch nur insoweit erbracht, als die Aufwendungen angemessen…
SoSi Plus: Auch Nesthocker bekommen Arbeitslosengeld II
JuracityBlog / Nach einem am 26. Januar veröffentlichten Urteil des BSG haben Antragsteller ab 25 auch dann einen Anspruch auf die volle Regelleistung des ALG II, wenn sie noch bei ihren Eltern leben. Das Karlsruher Jobcenter hatte einem 36 Jahre alten Arbei…
LSG:Hinweispflichten des Leistungsträgers, wenn der Hilfebedürftige in eine angemessene Wohnung umziehen soll
Rechtblog / Ohne Belehrung kein Fristbeginn. So läßt sich das Ergebnis der Entscheidung des LSG von Rheinland Pfalz wohl auf den Punkt bringen. Grundsatz: Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat ein Hilfebedürftiger Anspruch auf Leistungen für…
Verschärfungen der Hartz-IV-Reform
Anwalt bloggt / Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat am 31. Mai 2006 mit den Stimmen der Regierungskoalition über die ursprünglichen Pläne hinausgehende Verschärfungen der Hartz-IV-Reform beschlossen. Der Gesetzentwurf 16/1410 sieht nunmehr unte…
