Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts ab 11.6.

In nicht einmal einer Woche (11.6.) werden wichtige Vorschriften im Widerrufs- und Rückgaberecht durch das “Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht” neu geordnet.

Die Änderungen hat das BMJ in einer Pressemitteilung zusammengefasst:

1. Verbraucherdarlehen

Information und Vertragserläuterung: Künftig soll ein Verbraucher schon vor Abschluss eines Darlehensvertrages über die wesentlichen Bestandteile des Kredits informiert werden. Damit wird es dem Verbraucher ermöglicht, verschiedene Angebote zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Dies stärkt das Leitbild eines verantwortungsbewussten und selbständig handelnden Verbrauchers. Sobald sich die Wahl eines bestimmten Kredits abzeichnet, müssen dem Verbraucher zusätzlich die Hauptmerkmale des Vertrags erläutert werden. Werbung: Die Werbung für Darlehensverträge wird stärker reglementiert. Wer für den Abschluss von Darlehensverträgen wirbt, darf nicht nur eine einzige Zahl herausstellen (etwa einen besonders niedrigen Zinssatz). Vielmehr muss er auch die weiteren Kosten des Vertrags angeben und diese Angaben mit einem realistischen Beispiel erläutern. Dadurch werden Lockvogelangebote unterbunden und die Verbraucher in die Lage versetzt, anhand aussagekräftiger Informationen selbst die Vor- und Nachteile eines Vertragsschlusses abzuwägen. Muster für Verbraucherdarlehen: Künftig gelten für unterschiedliche Kreditverträge jeweils einheitliche Muster zur Unterrichtung der Verbraucher. Anhand dieser Muster werden sämtliche Kosten des Darlehens erkennbar. Unterschiedliche Angebote können besser als bisher miteinander verglichen werden. Die Muster gelten europaweit, so dass Kunden auch Angebote aus dem europäischen Ausland einholen und vergleichen können. Kündigung: Die Kündigung von Darlehensverträgen wird neu geregelt. Kündigungen durch den Darlehensgeber sind bei unbefristeten Verträgen nur noch zulässig, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vereinbart ist. Verbraucher können dagegen einen unbefristeten Vertrag jederzeit kündigen. Dabei darf die Kündigungsfrist für den Verbraucher einen Monat nicht überschreiten. Bei befristeten Verträgen, die nicht durch ein Grundpfandrecht wie eine Grundschuld oder Hypothek gesichert sind, dürfen Verbraucher das Darlehen künftig jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen. Verlangt der Darlehensgeber in einem solchen Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung, ist diese auf höchstens ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages beschränkt. Von den Neuregelungen werden nicht nur reine Darlehensverträge, sondern auch andere Finanzierungsgeschäfte erfasst. Damit werden Verbraucher bei Teilzahlungsgeschäften und bei Finanzierungsleasingverträgen grundsätzlich ebenso geschüt… » Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Gesetzgebung , Zinssatz , Muster , Verbraucher , Vorschriften , Darlehen , Rückgaberecht
Rechtsgebiet: Widerrufsrecht

Erschienen 6. Mai 2010 auf http://www.examensrelevant.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Umsetzung Der Verbraucherkreditrichtlinie: Bank- und Kapitalmarktrecht: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Te…

Meyer-Köring v.Danwitz | 2. Juli 2009 — Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des …

Besserer Schutz von Kreditnehmern vor Lockvogelangeboten

bankundkapitalmarktrecht | 10. Juni 2010 — Ab morgen werden Kreditnehmer besser als bisher vor unseriösen Lockvogelangeboten geschützt. Sie erhalten mehr Informationen und k…

Bundeskabinett stärkt Verbraucherschutz

KAPITAL-RECHTINFO | 7. November 2008 — Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils …

Bank- und Kapitalmarktrecht: Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des z…

Meyer-Köring v.Danwitz | 5. November 2008 — Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Tei…

Verbraucherkredite und Zahlungsverkehr

Rechtslupe | 8. Juli 2009 — Der Deutsche Bundestag hat das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungs…

BMJ: Neuer Verbraucherschutz bei Krediten vereinheitlicht Fernabsatzrecht für Internet-Auktionen und Online-Shops

§§ Jur-Blog.de §§ | 13. Juli 2009 — bmj.de, PM Berlin, den 2. Juli 2009 – Mehr Ver­brau­cher­schutz bei Kre­di­ten und schnel­le­rer Zah­lungs­ver­kehr in Eu­ro­…

Bundesregierung : Neu"Ordnung" der Widerrufs- und Rückgabevorschriften? – Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Ums…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 6. November 2008 — Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnun…

Neue Regeln beim Verbraucherkredit

Rechtslupe | 21. Juni 2010 — Bei Kreditverträgen mit Verbrauchern gelten seit dem 11. Juni neue rechtliche Rahmenbedingungen. Diese betreffen zum einen die …

Neuordnung von Widerrufs-/Rückgaberecht!

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 3. Juli 2009 — Der Deutsche Bundestag hat am 02.07.2009 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, d…

Verbraucherkreditvertrag Muster: Neuregelungren bei Verbraucherdarlehen

§§ Jur-Blog.de §§ | 21. November 2008 — Auch online werden zunehmend Darlehen an Verbraucher angeboten. Dabei ist die anonyme Werbung und Bestellung im Internet beso…

BMJ | Pressemitteilungen | Mehr Verbraucherschutz bei Krediten und schnellerer Zahlungsverkehr in Europa

Hier finden Sie die Pressemitteilungen des Bundesministeriums der Justiz


BMJ | Umsetzung Verbraucherkredit- und Zahlungsdiensterichtlinie