Neun Monate auf Bewährung statt lebenslanger Freiheitsstrafe

Strafverteidigung / Mord / Waffenbesitz / Freispruch / Freiheitsstrafe

Angeklagt war der 62-jährige Mann wegen Mordes. Laut Anklage sollte er einen Freund mit einem gefährlichen Gegenstand erschlagen haben. Der Mann wurde im Dezember 2010 tot in seiner Wohnung gefunden. Motiv des Angeklagte seien Schulden gewesen, die das Opfer beim Angeklagten hatte. Dabei ging die Staatsanwaltschaft von mindestens 25.000 Euro aus.

Das Landgericht Frankfurt hat den Angeklagten vom Vorwurf des Mordes freigesprochen, da die Beweise nicht ausreichten. Der Angeklagte Mann wurde lediglich wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. ( Quelle: Welt online vom 29.08.2011 )

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Themen: Rechtsanwalt , Bewährung , Freiheitsstrafe , Freispruch , Mord , Landgericht Frankfurt , Welt Online , Angeklagter , Strafverteidigung , Unerlaubt , Waffenbesitz , Mord & Totschlag , Erschlagen
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 4. September 2011 auf http://www.anwalt-strafverteidiger.de.

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