Neulich beim Landgericht ...

Nach mündlicher Verhandlung und ausführlicher Zeugenvernehmung ist der Rechtsstreit im Dezember 2007 wegen eines zwischenzeitlich erhöhten Streitwerts vom Amtsgericht an das Landgericht verwiesen worden, Ein halbes Jahr später (!) findet dort die mündliche Verhandlung statt. Und was meint die Vorsitzende?

Ach, in der Sache selbst habe ich mir eigentlich noch keine abschließenden Gedanken gemacht. Und ob wir die erstinstanzliche Zeugenvernehmung wiederholen müssen, weiß ich auch noch nicht so genau.

Liebe Frau Vorsitzende, haben sechs Monate wirklich nicht ausgereicht, sich in den Fall einzuarbeiten? Kann ein Anwalt sich nicht sogleich zur Sache äußern, muss er darum bangen, ob ihm überhaupt noch eine Äußerungsfrist eingeräumt wird. Hat ein Gericht sich nicht (hinreichend) mit einem Fall beschäftigt, ergeht eben neuer Termin von Amts wegen. Kleine aber feine Unterschiede ...

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Themen: Amtsgericht

Erschienen 7. Juli 2008 auf http://ra-melchior.blog.de.

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