Neuland

Meine Mandantin hat sich von ihrem Ehemann getrennt. Er zog daraufhin aus. Zum Abschied hat er sie verprügelt und ihr Notebook und diverse persönliche Unterlagen mitgenommen. Es versteht sich von selbst, dass er seitdem natürlich auch keinen Unterhalt zahlt. Auch nicht für die drei kleinen Kinder der Familie.

Meine Mandantin, die nur knapp 700 EUR verdient, hat mich deshalb beauftragt, ihr schnell zu helfen.

Ich habe daher beim Familiengericht eine einstweilige Anordnung beantragt – gerichtet auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Wohnungszuweisung und Herausgabe des persönlichen Eigentums der Mandantin. Um die Kosten für das Verfahren möglichst gering zu halten, habe ich, selbstlos wie nur Anwälte sind, alle Antragsbegehren in einen einzigen Antrag gepackt.

Heute morgen rief mich der zuständige Familienrichter an: Es sei zwar nachvollziehbar und prozessual zulässig, mehrere verschiedene Anträge in eine Sache zu packen – aber leider könne die Gerichts-EDV das so nicht verarbeiten. Das habe bisher auch noch kein…

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Themen: Anwalt , Justiz , Unterhalt , Notebook , Einstweilige Anordnung , Kindesunterhalt , Gewaltschutz , It. Edv

Erschienen 26. Januar 2012 auf http://rheinrecht.wordpress.com.

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