„Neuköllner Modell“ bald in ganz Berlin

Hoffentlich kein Aprilscherz: Das sogenannte „Neuköllner Modell“ zur schnellen Ahndung „kleinerer“ Delikte jugendlicher Straftäter wird ab Juni 2010 auf alle Berliner Bezirke ausgeweitet. Hierauf verständigten sich Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Jugendrichterinnen und -richter auf Initiative des Amtsgerichts Tiergarten. Das Projekt startete im Juli 2008 für den Bereich der Polizeidirektion 5 und wurde im September 2009 und Januar 2010 auf die Polizeidirektionen 6 und 1 ausgedehnt. Ziel des Modells ist eine möglichst rasche Gerichtsverhandlung als staatliche Reaktion auf Straftaten solcher Jugendlicher, die von einer kriminellen Entwicklung bedroht erscheinen und Straftaten begehen, für deren Ahndung maximal ein Dauerarrest von vier Wochen in Betracht kommt. Die Gerichtsverhandlung soll bereits innerhalb von rund drei bis fünf Wochen nach der Tat stattfinden. Ermöglicht wird dies durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme der Verfahrensbeteiligten, also Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Jugendrichterinnen und -richter. Das Modell ist einer von vielen „Bausteinen“ des Gesamtkonzeptes zur Bekämpfung der Jugendkriminalität in Berl…

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Themen: Rechtsprechung , Berlin , Tiergarten , Aprilscherz , Politik

Erschienen 2. April 2010 auf http://www.jurabilis.de.

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