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Neufassung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensverhältnisse veröffentlicht

am 14.02.2005 von http://rafranke.blogspot.com

Im Bundegesetzblatt 2005, Seiten 205 ff (Nr. 9) wurde die aktuelle Fassung des Gesezues zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz …

BVerwG 7 B 98.04 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Klägerinnen beanspruchen die Rückübertragung eines Hausgrundstückes nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG). Das Verwaltungsgericht hat zwar festgestellt, dass sie Berechtigte im Sinne des § 2 Abs. 1

BVerwG 7 C 22.04 - Urteil

Bundesverwaltungsgericht / I. Die Klägerin wendet sich gegen ihre Verpflichtung zur Zahlung eines Wertausgleichs nach § 7 Abs. 1 des Vermögensgesetzes VermG .1 Mit Bescheid vom 6. November 1998 übertrug das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen Berlin Mitte Pre

BVerwG 7 B 14.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / I. 1Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid, durch den das Sächsische Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen ihm aufgegeben hat, den hälftigen Kaufpreis aus der Veräußerung des Grundstücks L. Straße 20 in D.-S. an den Beigeladen

1 BvR 1249/04 vom 14.08.2004

BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde betrifft § 30 a Abs. 1 Satz 4 des Vermögensgesetzes (VermG) in der Fassung des Vermögensrechtsbereinigungsgesetzes vom 20. Oktober 1998 (BGBl I S. 3180) und die Anwendung dieser Vorschrift im Ausgangsverfahren. Danach g

ARoV Rostock schließt die Akten

walfischbucht / Das Rostocker Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (ARoV) wird Ende Februar 2008 geschlossen. Bis zum Jahresende sollen nach weitgehender Erledigung der zugewiesenen Aufgaben auch die restlichen fünf Ämter im Land geschlossen werden. Die Schli

Zur auslaufenden Tätigkeit der ÄRoV M-V auf dem Gebiet der Rückübertragungsansprüche und den noch offenen Arbeiten im Bereich des EALG

walfischbucht / findet sich eine ausführlichere Meldung bei MVregio hier: ...Bei den noch bestehenden sechs Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen sind im Bereich des Vermögensgesetzes noch zwei Anträge auf Unternehmen und 25 Ansprüche auf übrige Vermö

Arbeitsrecht: Hinweis auf aktuelle Veröffentlichungen unseres Partners Dr. Nicolai Besgen

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Wir möchten auf folgende Veröffentlichungen unseres Partners, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Nicolai Besgen, hinweisen: Handbuch Betriebsverfassungsrecht, Hinweise für die Praxis, Erläuterungen, Gebühren und Streitwerte, Deut

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen veröffentlicht

Lichtenrader Notizen / Die Neufassunmg des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist im Bundesgesetzblatt I Nr. 44 vom 20.07.2005, Seiten 2114 ff veröffentlicht worden.

PKH-Antragsteller hat auch Vermögen des Ehegatten anzugeben

Recht und Alltag / Falsche Angaben zu den Vermögensverhältnissen des Ehegatten können zum Verlust des Anspruchs auf Prozeßkostenhilfe führen. Das geht aus einem Beschluß des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 19.12.2005 (Az.: 7 WF 1126/05) hervor. Nach Auffassu

BVerwG 8 C 9.03 - Urteil

Bundesverwaltungsgericht / I. Die Kläger begehren die Feststellung ihrer Berechtigung nach dem Vermögensgesetz sowie ihres Anspruchs auf Auskehr des Erlöses aus der investiven Veräußerung der Grundstücke G.straße 13 bis 15 in P.-B., jetzt eingetragen im Grundbuch von B

BVerwG 7 B 47.05

Bundesverwaltungsgericht / 1Die Klägerin macht vermögensrechtliche Ansprüche an Grundstücken in Berlin-Mitte geltend, die aufgrund des Gesetzes zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten vom 8. Februar 1949 durch Bekanntmachung der sog. Li

1 BvR 1271/04 vom 05.07.2004

BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Verwaltungsrechtsstreit nach dem Vermögensgesetz, in dem angenommen worden ist, die den Streitgegenstand bildende Enteignung sei im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchstabe a dieses Gesetzes auf besatzungshoheitliche

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Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke aus Berlin trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen

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