Neues zur Widerrufsbelehrung -Teil 1
am 10.08.2006 von auchRecht.de
Es hat sich mittlerweile u.a. halbwegs herumgesprochen, daß bei Internetgeschäften zwischem einem Unternehmer und einem Verbraucher letzterer über das ihm zustehende Widerrufsrecht zu belehren ist, die Regelung auch für Onlineauktionen gilt, die Belehrung sowohl vor als auch nochmals nach Vertragsschluß zu geschehen hat und daß das in der Anlage zur BGB-InfoVO abgedruckte Muster benutzt und nicht umformuliert werden sollte.
Jetzt schüren zwei kürzlich veröffentlichte Urteile allerdings neue Unsicherheit.
Obwohl in § 14 Abs.1 BGB-InfoVO gesetzlich geregelt ist, daß die Verwendung des amtlichen Musters in der Anlage zur BGB-InfoVO grds. den Voraussetzungen des § 355 Abs.2 BGB genügt, sieht das LG Halle (Urteil vom 13. 5. 2005, Az. 1 S 28/05) dies anders und meint, die Formulierung, die Frist beginne “frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” sei nicht von der Ermächtigungsnorm gedeckt und die Verwendung des Musters sei somit dennoch ein Gesetzesverstoß.
Eine ausführliche Besprechung findet sich bereits in dem Blog verbraucherrechtliches, so daß ich mir eine Wiederholung erspare.
Hinzuweisen ist allerdings darauf, daß der Gesetzgeber den Beginn der Frist tatsächlich sehr umständlich und für den Laien m.E. völlig unverständlich geregelt und diesen bei der Widerrufsbelehrung wohl deshalb so vage formuliert hat, da diese im Gegensatz zu der Rückgabebelehrung auch für Dienstleistungen gilt. Die Regelung des Fristbeginns bei Dienstleistungen ist im Übrigen die schönste (s.u.) mit der Folge, daß sich einige Telekommunikationsunternehmen nicht zu schade sind, einen Widerruf - …
Widerrufsbelehrung bei ebay
auchRecht.de / Nachdem erst vor kurzem durch den BGH festgestellt worden ist, daß bei Onlineauktionen die fernabsatzrechtlichen Vorschriften gelten, gibt es nun ein weiteres Urteil, welches sich mit der konkreten Ausgestaltung der Belehrung als solcher auf den Se…
Ist das amtliche Muster für die Widerrufsbelehrung unwirksam?
BERLIN BLAWG / Daß das amtliche Muster (Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoVO) für die etwa im Fernabsatz erforderliche Widerrufsbelehrung Schwächen hat, ist allgemein bekannt. So wird der Kunde beispielsweise nicht darüber belehrt, daß Siegelbruc…
Neues zur Widerrufsbelehrung -Teil 2
auchRecht.de / Das Kammergericht Berlin geht in einem Beschluß vom 18.7.2006 davon aus, daß die Veröffentlichung der Belehrung vor Vertragsschluß auf der eigenen Webseite zum einen nicht der erforderlichen Textform genügt, weil gem. § 126b BGB dazu die Speich…
OLG Hamm: Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung - Eine vorvertragliche Information des Verbrauchers gem. § 312c Abs. 1 BGB mit der Formulierung Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung genügt nicht den gese
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. § 312 c Abs. 1 BGB verweist auf § 1 BGB-InfoV und damit auch auf Ziffer 10 dieser Vorschrift. Danach muss auch über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie über die Bedingungen seiner Ausübung informiert werden. Zu diese…
LG Dortmund: Zur Form und zum Inhalt der Verbraucher-Widerrufsbelehrung im Rahmen von eBay-Geschäften (hier: Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, Wertersatzpflicht bei Verschlechterung von Waren, Textform)
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Verkäufen über die Auktionsplattform eBay ist eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschluss ausgeschlossen. Die zusammen mit dem Warenangebot vor Vertragsschluss ins Internet gestellte Belehrung erfüllt…
OLG Hamm: Widerrufsbelehrung im Internethandel - Eine Widerrufsbelehrung in der es lediglich heißt Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung verstößt gegen die Belehrungspflichten der §§ 312c, 312d, 355 BGB und ist wettbewer
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Widerrufsbelehrung in der es lediglich heißt Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung verstößt gegen die Belehrungspflichten der §§ 312c, 312d, 355 BGB und ist wettbewerbswidrig. <br><br> 2. Aus § 312 d A…
OLG Düsseldorf: Beginn der Widerrufsfrist im online-Handel nicht frühestens mit Erhalt der Belehrung in Textform – Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.10.2007, Az. I-20 U 107/07
Wettbewerbsrecht-Blog.de / Das OLG Düsseldorf hat eine überzeugende Entscheidung zur Problematik folgender Widerrufsbelehrung zum Fristbeginn getroffen: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung“ Hier fol…
Widerrufsfrist mal wieder
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Das OLG Hamm hat der ausufernden Rechtsprechung zur Widerrufsbelehrung bei Online angeschlossenen Verträgen eine neue Entscheidung hinzugefügt: Die beanstandete Klausel “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” in ihre…
Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen beginnt nicht frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung
Recht Medial / Eine interessante Entscheidung erreicht uns vom OLG Düsseldorf, auch wenn dies nur eine Teil von vielen Unsicherheit beispielsweise im Ebayhandel beseitigt. Das riesige Chaos, welches sich inzwischen rund um die Frage der richtigen Widerrufsbelehrun…
Die rechtmäßige Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist in der Widerrufsbelehrung
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Wer die Formulierung der Musterwiderrufsbelehrung aus der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) „die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ verwendet, verhält sich zumindest nach Ansicht des Oberlandesgerichts…
OLG Düsseldorf: Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung - Bei der Lieferung von Waren markiert erst der Erhalt der Ware den Fristbeginn
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zu den Bedingungen, über die der Unternehmer nach §§ 312c Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 1 Nr. 10 BGB-InfoV zu informieren hat, gehört vor allem eine klare Information über den Beginn und die Dauer und die Berechnung der Widerrufsfrist. <br…
