Neues zur Vaterschaftsfeststellung

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz zur Vaterschaftsfestellung beschlossen. Die Neuregelung wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - notwendig, wonach der Gesetzgeber aufgefordert wurde, zur Verwirklichung des Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes von ihm (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen. Nach geltendem Recht kann die Frage der Abstammung problemlos in einem privaten Gutachten geklärt werden, wenn alle Betroffenen einverstanden sind. Sperrt sich allerdings einer der Betroffenen, bleibt nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage (§§ 1600 ff. BGB), die innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Kenntnis der gegen die Vaterschaft sprechenden Umstände erhoben werden muss. Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann die Abstammung zwar geklärt werden – stellt sich allerdings heraus, dass der rechtliche nicht der biologische Vater ist, wird damit zwangsläufig das rechtliche Band zwischen Vater und Kind zerrissen. Es besteht also bislang keine M…

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Themen: Anfechtung , Vaterschaft , Gesetze , Vaterschaftsfeststellung

Erschienen 14. Juli 2007 auf http://ra-kadelke.de.

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