Neues zur Eigenheimzulage und mehr
HEUTE IM BUNDESTAG, der PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES am 14.12.2005 (Nr. 247): Die Eigenheimzulage soll nach ihrer zum 1. Januar 2006 geplanten Abschaffung nicht mehr auf ein Folgeobjekt übertragen werden können. Dies haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD am Mittwochmittag im Finanzausschuss anlässlich der abschließenden Beratung ihres Gesetzentwurfs zur Abschaffung der Eigenheimzulage (16/108) beschlossen. Der Koalitionsentwurf wurde mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen und soll am morgigen Donnerstag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden. Damit erhält die staatliche Förderung für den Kauf oder Neubau von selbst genutztem Wohneigentum nur noch, wer bis zum Jahresende den Bauantrag gestellt oder den Kaufvertrag unterschrieben hat. Nach dem geltenden Eigenheimzulagengesetz können die Häuslebauer innerhalb des achtjährigen Förderzeitraums ihre Zulage auf ein Folgeobjekt übertragen, wenn sie in dieser Zeit etwa aus beruflichen Gründen umziehen und ein neues Objekt erwerben. Auf eine Frage aus der Unionsfraktion, ob diese Möglichkeit auch noch nach diesem Jahr besteht, wenn die Zulage nicht mehr neu beantragt werden kann, antwortete das Bundesfinanzministerium, die Förderung eines Folgeobjekts sei durch den Entwurf zur Abschaffung der Zulage ausgeschlossen. Wer im achtjährigen Förderzeitraum umziehen muss, kann für die verbleibenden Förderjahre keine Zulage zugunsten einer neu erworbenen Wohnung mehr in Anspruch nehmen. Darauf einigten sich die Koalitionsfraktionen während einer Sitzungsunterbrechung. Die FDP bedauerte diese Entscheidung, weil in der Öffentlichkeit der Eindruck bestehe, die bisherigen Regelungen würden "in Gänze" fortgelten. Dazu gehöre auch die Übertragbarkeit der Förderung auf ein Folgeobjekt. Der Finanzausschuss lehnte einen Änderungsantrag der Liberalen bei Enthaltung der Linken sowie von Bündnis 90/Die Grünen mit Koalitionsmehrheit ab. Die Fraktion schloss nicht aus, diesen Änderungsantrag zur morgigen Plenarberatung erneut zu stellen. Der Ausschuss hat darüber hinaus die Gesetzentwürfe der Koalition zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm (16/105) und zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (16/107), die ebenfalls morgen vom Bundestag verabschiedet werden sollen, angenommen. Gegen den Einstieg in das steuerliche Sofortprogramm votierten FDP und Linke, während sich die Bündnisgrünen enthielten. Die Beschränkung der Verlustverrechnung bei Steuerstundungsmodellen wurde dagegen einstimmig befürwortet. Mit den Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken nahm die Ausschussmehrheit einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD an, die geplante Übergangsregelung zur Steuerbefreiung von Abfindungen zu erweitern. So sollen Abfindungszahlen, die aus ihrem Arbeitsverhältnis Entlassenen bis Ende 2007 zufließen, auch dann steuerfrei ble…
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Erschienen 14. Dezember 2005 auf http://rafranke.blogspot.com.
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