neues zum Kündigungsausschluss

Der BGH (Urteil vom 19.11.2008, VIII ZR 30/08) beschäftigt sich mal wieder mit der Frage des Kündigungsausschlusses im Wohnraummietvertrag. In einem solchen hatten die Parteien (formularvertraglich) vereinbart, dass der Mieter (und nur er) auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung für einen Zeitraum von einem Jahr verzichtet.

Das ist jetzt als unwirksam angesehen werden. Der Mieter werde durch diese Regelung unangemessen benachteiligt.

Die jetzige Entscheidung ist ein weiterer Stein in einer lagen Kette zum Problem:

Wirksam, wenn in einem Formularmietvertrag beide (!) Seiten für höchstens vier Jahre auf ihr Recht zur Kündigung verzichten (BGH, Urteil v. 6.4.2005, VIII ZR 27/04). Bei ei… » Vollständiger Artikel
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Erschienen 5. Januar 2009 auf http://immoblawg.de.

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