Neues Widerrufsrecht: Kündigung bestehender Unterlassungsverträge

Kleiner Tipp am Rande. Da am 11. Juni 2010 ein neues Widerrufsrecht in Kraft tritt und hiernach auch bei eBay wieder eine Frist von zwei Wochen gilt, sollten diejenigen, die sich in der Vergangenheit dahingehend unterworfen, dass die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts einen Monat beträgt, rechtzeitig um die außerordentliche Kündigung der bestehende Verträge kümmern.

Schlagworte: eBay, Frist, Gewerblicher Rechtsschutz, Kündigung, Links & Tipps, Unterlassung, Wettbewerbsrecht, Widerruf, Widerrufsrecht Verwandte Artikel: OLG Hamm, Urteil v. 24.03.2009 – 4 U 211/08 – “Rechtsmissbrauch bei 13 Abmahnungen” (1) OLG Frankfurt am Main , Beschluss vom 09.05.2007 – Az: 6 W 61/07- Belehrungen für Verbraucher in engen sog. "Scrollboxen" auf der Handelsplattfo… » Vollständiger Artikel
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Themen: Ebay , Kündigung , Gewerblicher Rechtsschutz , Unterlassung , Verbraucher , Widerruf , Olg Hamm , Olg Frankfurt
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 21. Mai 2010 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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