Neues zum Widerrufsrecht bei Dienstleistungen!

Mit dem heutigen Tage, dem 04.08.2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft getreten. Das Gesetz hat unter anderem auch Auswirkungen auf das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen. Betroffenen Unternehmern ist anzuraten, die verwendeten Verbraucherbelehrungen an die neue Gesetzeslage umgehend anzupassen!

Der Gesetzgeber hat die Vorschrift des § 312 d Abs. 3 BGB mit Wirkung zum 04.08.2009 geändert. Die Norm betrifft Fernabsatzverträge über die Erbringung von Dienstleistungen - dies, soweit sie nicht schon aufgrund § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB aus dem Anwendungsbereich des Fernabsatzrechts fallen. Betroffen sind also Unternehmer, welche im Fernabsatz die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern anbieten.

Während nach bisheriger Rechtslage das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung auch dann erlosch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat, ist die rechtliche Ausgangslage nunmehr eine andere. In der seit heute geltenden Neufassung lautet die Vorschrift des § 312 d Abs. 3 BGB:

"Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat."

Unternehmer, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, müssen ihre Vertragsbestimmungen bzw. Belehrungen aber nicht nur in dem hier relevanten Punkt aktualisieren, sondern auch noch einen weiteren Hinweis in die Belehrung mit aufnehmen.

Der Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts nach den Gestaltungshinweisen in dem Muster für die Widerrufsbelehrung nach Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 u. 3 BGB-InfoV lautete bisher:

"Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben."

Jetzt ist dieser Hinweis nach den Gestaltungshinweisen in dem Muster für die Widerrufsbelehrung durch folgenden Passus zu ersetzen:

"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben."

Darüber hinaus ist nach den Gestaltungshinweisen in dem Muster für die Widerrufsbelehrung bei den Widerrufsfolgen nach dem zweiten Satz folgender Hinweis einzufügen:

"Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für d…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bgb , Anwendungsbereich

Erschienen 5. August 2009 auf http://blog.mein-recht-im-netz.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Neuregelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen ab heute in Kraft

Internetrecht München | 4. August 2009 — Im Rahmen eines neuen Gesetzes zum Verbraucherschutz, das u.a. die Zulässigkeit von Telefonwerbung neu regelt, wird auch das …

Achtung: Wichtige Änderungen bei Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind zu beachten!

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 4. August 2009 — Heute ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Ve…

Bieten Sie Dienstleistungen über das Internet an? Achtung! Ändern Sie Ihre Widerrufsbelehrung!

kLAWtext | 3. August 2009 — Das "Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen"…

Gesetzesänderungen: Ab dem 04.08.2009 ändert sich die Widerrufsbelehrung für Internetangebote von Dienstleistungen

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 4. August 2009 — Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt (Bundesgesetzblatt 2009 Teil I, Nr. 49, S. 2413 ff.) tritt am heute das Gesetz zur Bekämp…

BGH: Eine Wiederholungsgefahr ist zu verneinen, wenn der Wettbewerbsverstoß mit einer Gesetzesänderung sofort abgestellt wird

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 9. Februar 2010 — BGH, Urteil vom 03.12.2009, Az. III ZR 73/09 §§ 3; 4 Nr. 11; § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB Der BGH hatte über die Auslegung des W…

Änderungen im Widerrufsrecht

Kurz Pfitzer Wolf | 10. August 2009 — Neben den auch in der Öffentlichkeit vielfach beachteten Änderungen zur Telefonwerbung, enthält das Gesetz zur Bekämpfung unerl…

Widerrufsrecht Bei Dienstleistungen Neu Geregelt: Widerrufsrecht bei Dienstleistungen neu geregelt!

Recht für Verbraucher | 4. August 2009 — Widerrufsrecht bei Dienstleistungen neu geregelt! Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen unerlaubte Telefonwerbung wird auch …

Änderung Widerrufsrecht tritt zum 04.08.09 in Kraft

maas_rechtsanwälte | 4. August 2009 — Wer Dienstleistungen im Fernabsatz anbietet, muß ab dem 4. August 2009 seine Widerrufsbelehrung aktualisieren. Denn zum 4.8.200…

Widerrufsrecht Dienstleistungsvertrag: Widerrufsrecht: Neuregelung bei Dienstleistungsverträgen

IT-Rechtsinfo | 18. August 2009 — Änderungen: Auf Grund der neuen Regelung, müssen die Hinweise zum Erlöschen von Widerrufsrechten bei Dienstleistungen im Onlinesho…

Widerrufsrecht Internet: Abmahnungen drohen: Widerrufsrecht bei Dienstleistungen im Internet geändert!

Rheinrecht | 2. September 2009 — Eine weitgehend noch unbekannte Änderung des § 312d BGB birgt das Risiko teurer Abmahnungen für Anbieter von Dienstleistungen…