BGH: Keine Textform bei Ebay
Anwaltskanzlei von Olnhausen | 21. Oktober 2010 — Der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung (BGH, Urteil v. 29.4.2010 – I ZR 66/0…
Das Bundesjustizministerium plant, das Fernabsatzrecht zum Widerrufs- und Rückgaberecht umfassend zu reformieren. Mit einem „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht” soll mehr Rechtssicherheit für Onlinehändler geschaffen werden, nachdem bereits am 01.04.2008 ein neues gesetzliche Muster für eine Widerrufsbelehrung in Kraft getreten wmar. Das Gesetz soll am 31.10.2009 in Kraft treten. Zukünftig wird das (überarbeitete) gesetzliche Muster zur Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung Gesetzesrang haben; die Musterverwendung bietet dann die lang geforderte Rechtssicherheit für Onlinehändler. Die Widerrufsfrist / Rückgabefrist für eBay und Onlineshops wird einheitlich 14 Tage betragen, wenn unverzüglich nach Vertragsschluss über die jeweiligen Rechte informiert wird. Auf der Internetplattform eBay können zukünftig wieder ein Rückgaberecht angeboten und Wertersatz für bestimmungsgemäßen Gebrauch gefordert werden. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den ersten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 17.06.2008.
1. Welche Bedeutung hat der Referentenentwurf vom 17.06.2008? Mit diesem Referentenentwurf wird ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Mit dem Referentenentwurf ändert sich geltendes Recht noch nicht. Die Meinungsbildung ist nicht abgeschlossen. Sämtliche Änderungsvorhaben können jederzeit bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens modifiziert werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll „noch vor der Sommerpause 2009″ abgeschlossen sein.
2. Wann treten die Änderungen in Kraft? Das Gesetz soll nach Art. 11 des Gesetzesentwurfs voraussichtlich erst am 31. Oktober 2009 in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt ist unbedingt die gegenwärtige Gesetzes- und Rechtslage zu beachten. 3. Was ist der Kern des Entwurfes in punkto Widerrufsbelehrung?
Das gesetzliche Musters zur Widerrufsbelehrung wird in das EGBGB, das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, aufgenommen (zukünftig Art. 246 EGBGB). Das Muster erhält damit den lang geforderten Gesetzesrang. Bislang war die Widerrufsbelehrung lediglich Bestandteil einer Rechtsverordnung (BGB-InfoV), wodurch sich verschiedene Gerichte dazu veranlasst sahen, die Wirksamkeit der im Rahmen der BGB-InfoV vorgegebenen Musterbelehrung als „nicht gesetzeskonform (mit dem BGB)” in Abrede zu stellen. Durch Übernahme des Belehrungsmusters in ein Gesetz wird das Muster der Kontrolle der Zivilgerichte entzogen. Dies bedeutet für Onlinehändler zukünftig tatsächliche Rechtssicherheit bei Verwendung des gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmusters.
Auch die Widerrufsfrist ändert sich. Gemäß § 355 Abs. 2 S. 1 BGB n.F. beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss…
» Vollständiger ArtikelErschienen 30. Juni 2008 auf http://damm-legal.de.
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