Neues Versicherungsvertragsrecht: Mehr Verbraucherschutz für Versicherte

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts beschlossen. „Versicherte werden durch das neue Versicherungsvertragsgesetz deutlich besser gestellt. Wir sorgen bei allen Versicherungsverträgen für mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren Interessenausgleich. So müssen den Versicherten künftig rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden. Verletzt der Versicherte grob fahrlässig Aufklärungs- oder Sorgfaltspflichten aus dem Versicherungsvertrag, verliert er nicht wie bisher alle Ansprüche auf die Versicherungsleistung. Außerdem modernisieren wir das Recht der Lebensversicherung. Wir verbessern die Transparenz hier deutlich. Wir verankern den Anspruch auf Überschussbeteiligung im Gesetz als Regelfall und sehen erstmals eine Beteiligung an den stillen Reserven vor. Für die Rückkaufswerte von Lebensversicherungen schaffen wir klarere Regeln“, erläuterte Zypries die wesentlichen Inhalte der Reform. Das geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stammt aus dem Jahre 1908. Den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes wird das Gesetz nicht mehr vollständig gerecht. Um das Versicherungsvertragsrecht mit der rechtspolitischen und -tatsächlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte wieder in Einklang zu bringen, reichen punktuelle Änderungen oder Ergänzungen nicht mehr aus. Vielmehr ist eine Gesamtreform erforderlich. Der Referentenentwurf, der – ausgehend vom Abschlussbericht der Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts – im März vorgestellt worden ist, wurde auf der Grundlage der dazu eingegangenen Stellungnahmen der Ressorts, der Länder und Verbände überarbeitet, so dass jetzt der Regierungsentwurf beschlossen werden konnte. Der Entwurf berücksichtigt Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005, insbesondere zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung, und des Bundesgerichtshofs, der sich in einer Entscheidung vom 12. Oktober 2005 u. a. zur Berechnung von Mindestrückkaufswerten geäußert hat. Die Lebensversicherung hat eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft bestanden in Deutschland im Jahre 2005 94 Millionen Versicherungsverträge mit gebuchten Brutto-Beiträgen von 72,6 Mrd. Euro. Zu den Regelungen im Einzelnen: I. Mehr Verbraucherschutz 1) Verbesserte Beratung und Information der Versicherungsnehmer Die Versicherer müssen die Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages künftig besser beraten und informieren. Das Beratungsgespräch ist zu dokumentieren. Wenn Anlass besteht, ist auch im laufenden Vertragsverhältnis zu beraten; will ein Versicherungsnehmer z.B. einen Lebensversicherungsvertrag kündigen, sollte u. a auf die Möglichkeit hingewiesen werden, den Vertrag ohne Prämienzahlung fortzusetzen. a) Die Beratung ist auf die Wünsche und Bedürfnisse der Versicherungsnehmer abzustellen; der Rat muss klar und verstän…

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Verbraucherschutz , Versicherungsvertragsrecht 2008
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 11. Oktober 2006 auf http://www.bmj.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Versicherungsvertragsrecht 2008:

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrecht

Anwalt bloggt | 21. November 2006 — Das Bundeskabinett hat am 11. Oktober 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts beschlossen. …

Neues Versicherungsvertragsrecht

Blickpunkt Recht & Steuern | 12. Oktober 2006 — Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts beschlossen. Das derzeit geltende …

Neues Versicherungs-Vertragsrecht

Blickpunkt Recht & Steuern | 13. Februar 2006 — Das Bundesjustizministerium hat heute die Eckpunkte der Reform des Versicherungsvertragsrechts vorgestellt. Das Bundesverfass…

Versicherungsvertragsrecht Haftpflicht: Haftpflicht- und Versicherungsvertragsrecht: Bundestag beschließt neues Versicherungsvertragsrecht

Meyer-Köring v.Danwitz | 28. Juli 2007 — Der Deutsche Bundestag hat am 05. Juli 2007 die Reform des Versicherungsvertragsrechts verabschiedet. Das geltende Versicheru…

Neues Versicherungsvertragsrecht

Blickpunkt Recht & Steuern | 7. August 2007 — Der Deutsche Bundestag hat eine Reform des Versicherungsvertragsrechts verabschiedet. Insbesondere ändern sich im Vergleich zur…

Versicherungsvertragsrecht 2008: Neues Versicherungsvertragsrecht ab 1. Januar 2008

Anwalt bloggt | 29. September 2007 — Zum 1. Januar 2008 wird die Reform des Versicherungsvertragsrechts in Kraft treten. Es wird dann für alle ab dem 1.01.2008 gesc…

Reform des Versicherungsvertragsgesetzes

Blickpunkt Recht & Steuern | 6. April 2006 — Das Bundesjustizministerium hat den Gesetzesentwurf für eine Reform des Versicherungsvertragsgesetzes vorgelegt. Dieser sieht e…

Die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 8. Januar 2008 — Das neue Versicherungsvertragsgesetz ist am 1.1.2008, mit Übergangsfristen bis zum 30.6.2008, in Kraft getreten. Das fast 100 J…

Über die Höhe des Rückkaufswertes bei kapitalbildenden Versicherungen wird neu entschieden

www.rechtsklarheit.de | 30. Januar 2010 — Bereits in der Vergangenheit hat der Bundesgerichtshof mehrmals die Versicherungsvertragsbedingungen für unwirksam erklä…

Bundesrat billigt neues Versicherungsvertragsrecht

Rechtblog | 22. September 2007 — Die Reform des Versicherungsvertragsrechts hat nach dem Bundestag auch den Bundesrat passiert. Die Novelle werde am 01.01.2008 …