Neues Urteil zur Werbung mit Prominenten

Das OLG Hamburg (Az: 7 U 23/95) hat eine Werbung für Lucky Strike als unzulässig angesehen. In dem Motiv wurde eine zerknüllte Zigarettenpackung abgebildet, verbunden mit dem Claim “War das Ernst? Oder August?”. Prinz Ernst August von Hannover klagte und bekam Recht. Es muss davon ausgegangen werden, dass der F…

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Themen: Bgh , Olg Hamburg , Prinz Ernst August , Motiv , Ernst August Von Hannover , Lucky Strike

Erschienen 5. Juni 2007 auf http://lawcast.de.

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