Neues Urteil in Sachen Filesharing

Gestern hat uns Rechtsanwalt Straub aus Ludwigsburg freundlicherweise ein neues Urteil vom Landgericht Stuttgart (Urteil vom 11.07.2007 Az. 17 O 243/07) in Sachen Filesharing zukommen lassen.

Aus dem Urteil ergibt sich, dass die Rückverfolgung der IP-Adresse keineswegs immer so problemlos läuft, wie von der Musikindustrie behauptet wird. Im aktuellen Fall hatte die zuständige Staatsanwaltschaft Zahlen vertauscht und so den falschen Anschlussinhaber ermittelt. Der wehrte sich nun erfolgreich gegen die Abmahnung der Kanzlei Rasch vor Gericht. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Kanzlei Rasch versucht hat, den vom Gericht für 217 Songs bezifferten Streitwert in Höhe von insgesamt 60.000 € herunterzusetzen. Normalerweise schraubt die Musikindustrie die Streitwerte so hoch wie möglich. Nicht aber offenbar bei verlorenen Prozessen.

Quelle: WBE-LAW vom 09.10.2007

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Themen: Rechtsprechung , Rechtsanwalt , Filesharing , Landgericht Stuttgart , Straub , Ludwigsburg

Erschienen 11. Oktober 2007 auf http://log.handakte.de/.

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