Neues TMG: Besserer Schutz vor Spam-Mails ?

Das zukünftige Telemediengesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung zugleich einen verbesserten Schutz vor irreführenden Angaben bei E-Mail-Werbung schaffen und damit zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes beitragen. Zugleich erhielten aber auch Unternehmen ein zusätzliches Abwehrmittel gegen unerwünschte E-Mail-Werbung.

Charakter und Herkunft einer E-Mail-Werbung müssten sich künftig bereits aus Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben. Nur dann nämlich könnten sich die Empfänger frei entscheiden, wie sie mit der E-Mail umgehen, ohne dass ein vorheriges Öffnen erforderlich sei. …

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Themen: Tmg , Neue Medien , Rechtsanwalt , Neuen Medien

Erschienen 15. Juni 2006 auf http://www.kiefer-paulsen.de.

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