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Neues Semester

am 03.04.2006 von http://lawmylifeandmore.wordpress.com

Das neue Semester begann heute mit einer guten Portion Arbeitsrecht bei Prof. Wank. Dieser hat die Angewohnheit Studenten spontan dranzunehmen und Rechtskenntnisse abzufragen oder Beispiele für seine vorher getätigten Ausführungen zu fordern. Manchmal kommen dann in der Stressituation extrem lustige Antworten der verängstigten "Opfer"  , über die man aber nicht so richtig lachen kann, denn fünf  Minuten später könnte man ja selber auf dem Präsentierteller sitzen und vor sich hinstammeln. Auf Grund dessen und der Tatsache, dass die meisten Kommilitonen ihre Zivilrechtspunkte schon haben dürften rechne ich mit stark abnehmender Anwesenheit in den nächsten Wochen.
Ich fand die Vorlesung heute gelungen, in der ersten Stunde gab es einen Überblick über die Bedeutung des Arbeitsrechts und seine geschichtliche Entwicklung (incl. aktueller Ereignisse wie die Studentenstreiks in Frankreich, der Streit um den Kündigungsschutz zwischen den politischen Lagern in Deutschland und die Problematik der Ärztestreiks in mehreren Universitätskliniken) . Wer Nachrichten verfolgt, war heute klar im Vorteil und konnte auch dem "Drannehmen" entspannt entgegensehen. 
Die letzte halbe Stunde war der Einführung in das Individualarbeitsrecht gewidmet. 
Zwei Randbemerkungen in der Vorlesung waren für mich besonders interessant. Die Abschlussklausur soll am 10. Juli geschrieben werden - Moment, dachte ich, das geht ja wohl gar nicht. Schließlich ist am 9. Juli das Finale der Fußball - WM und falls der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass Deutschland Weltmeister werden sollte, werde ich wohl direkt von einer WM Party zur Klausur stiefeln. Kann man denn nicht auf ein so bedeutendes nationales Ereignis Rücksicht nehmen? Hoffentlich tut sich da noch was.
Die zweite betraf eine Bemerkung des Profs. bezüglich der Examensrelevanz  des Arbeitsrechts. Nach Prof.Wank haben die Nebengebiete durch das "neue Examen" an Bedeutung verloren, sie seien praktisch in die Schwerpunktbereiche "abgewandert". Es sei unwahrscheinlicher als früher, das z.B. Arbeitsrecht in einer der Zivilrechtsklausuren drankommen könne. 
Kann mir das jemand bestätigen? Es gibt doch nach dem neuen Examen sogar eine Zivilrechtsklausur mehr, mit drei von sechs Klausuren ist die Hälfte des schriftlichen Examens Zivilrecht (Wie Hemmer so schön sagt : "Auf Zivilrecht kommt es an!").
Kann es dann sein, dass beinahe auschließlich das BGB und kaum die Nebengebiete Thema sind? 

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