Neues aus dem Reiserecht : Klarheit bei Auslandsreisekrankenversicherungen

Üblicherweise beschränken Versicherer die Geltung des Versicherungsschutzes einer eigens für eine Reise abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung auf einen Zeitraum von 6 Wochen. So ist es in den meisten Versicherungsbedingungen geregelt und wie diese Klausel nun genau auszulegen ist, war Gegenstand eines Rechtsstreits, der (erstaunlicherweise) bis vor den Bundesgerichtshof getragen wurde.

In 2002 hatte ein Frau Mitte 2002 eine Reise in die USA unternommen, die Rückreise sollte Ende Oktober erfolgen. Die Reisedauer betrug somit gut dreieinhalb Monate. Die Frau erkrankte bald nach der Ankunft und starb schließlich nach zunächst ambulanter und sodann anschließender stationärer Behandlung. Die Erben verlangten von der Versicherung die Erstattung der in den USA enstandenen Behandlungskosten von rund 90.000 Euro. Die Versicherung hingegen war der Auffassung, daß sie nicht eintrittspflichtig sei, da die Reise einer Dauer "von bis zu 6 Wochen" überschritten habe und somit der Versicherungsschutz nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sei.

Der BGH erteilte dieser kundenunfreundlichen Sicht eine klare Absage: Danach besteht der Krankenversicherungsschutz im Ausland für …

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Themen: Bundesgerichtshof

Erschienen 13. Mai 2009 auf http://rechtsanwalt-online.blog.de.

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