Neues von der Raiffeisenbank Emtmannsberg!
Raiffeisenbank Emtmannsberg: Landgericht Nürnberg-Fürth hebt Hausverbot gegen Schutzgemeinschaft für Bankkunden auf
Spalt, 15.04.2011. Die Raiffeisenbank Emtmannsberg ist nunmehr vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth erneut gegen die Schutzgemeinschaft
für Bankkunden (SfB) unterlegen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 23. 03.2011 unter Aktenzeichen 3 O 7835/09
entschieden, dass es die Raiffeisenbank Emtmannsberg zu unterlassen hat, das der Schutzgemeinschaft für Bankkunden und/oder ihren
Vorstandsmitgliedern, Mitarbeitern und Mitgliedern erteilte Hausverbot vom 04.12.2006 aufrecht zu erhalten. Für den Fall der
Zuwiderhandlung droht der Raiffeisenbank Emtmannsberg ein Ordnungsgeld bis zu € 250.000,– und wenn dieses nicht beigebracht werden
kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an den Vorstandsmitgliedern.
Was ist passiert? Die Raiffeisenbank Emtmannsberg hatte Mitarbeitern der Schutzgemeinschaft für Bankkunden Hausverbot erteilt, als
diese in der Geschäftsstelle der Raiffeisenbank Emtmannsberg überprüfen wollten, ob das für die Kunden vorgehaltene Preis- und
Leistungsverzeichnis gesetzeswidrige Entgeltklauseln enthält. Die Raiffeisenbank Emtmannsberg hatte durch ihre Rechtsanwälte aus
Bayreuth zur Begründung des Hausverbots mitteilen lassen, die Mitarbeiter der SfB hätte den Eindruck hinterlassen, dass sie einen
Banküberfall ausspähen wollten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat sowohl den Mitarbeiter der Raiffeisenbank Emtmannsberg als auch
den Mitarbeiter der SfB als Zeugen vernommen. Aufgrund der Zeugenaussagen konnte sich der Eindruck des Ausspähens eines Banküberfalls
nicht bestätigen, so das Landgericht Nürnberg-Fürth in seinen Entscheidungsgründen. Selbst der Mitarbeiter der Raiffeisenbank
Emtmannsberg, der Zeuge H., habe als einzigen Grund angegeben, dass er Angst verspürte, weil ein Mitarbeiter der SfB im
Eingangsbereich stehen geblieben und nie was gesagt habe. Das war für das Gericht noch …
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