“Führerscheintourismus” nach dem 19.01.2009 – Vorsicht
Heymanns Strafrecht Online Blog | 30. Juni 2010 — Der Führerscheintourismus” lässt uns auch nach der 3. Führerscheinrichtlinie und den Gesetzesänderungen …
Wie kürzlich auf sueddeutsche.de berichtet wurde, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit dem neuen Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Shop-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.
Nach dem Ergebnis einer vom Marktforschungsinstitut Ears and Eyes durchgeführten Umfrage (befragt wurden 1188 volljährige Verbraucher) bewerten immerhin 59% der Online-Shopper die Seriosität eines Händlers an Details wie Kontaktdaten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den Regelungen zu Rückgabe bzw. Widerruf.
Diese Zahlen zeigen sehr deutlich, dass ein Großteil der Verbraucher Wert auf eine rechtssichere Ausgestaltung des Onlineshops legt und sich auch in irgendeiner Form mit dieser Thematik beschäftigt. Es macht für Händler also durchaus Sinn, den eigenen Shop juristisch überprüfen zu lassen.
Eine solche rechtssichere Ausgestaltung gewährleistet die anwaltliche Überprüfung der IT-Recht Kanzlei München; diese umfasst eine rechtlichen Prüfung durch die IT-Recht Kanzlei, dauerhafte rechtliche Betreuung und auch Zurverfügungstellung erstellte Rechtsinhalte verwendet werden. Die Überprüfung findet anhand eines selbst entwickelten und ständig aktualisierten Prüfungskataloges statt, der mittlerweile über 100 einzelne Prüfungspunkte umfasst.
Die Hauptkriterien der Prüfung sind:
Impressumspflicht (Informations-) Pflichten im Fernabsatz Datenschutzerklärung Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufs- bzw. Rückgaberecht Preisangabe, Versandkosten, Grundpreise, Verfügbarkeit und Zahlungsmittel Spezielle warenspezifische Verkaufs- bzw. Kennzeichnungsvorgaben Jugendschutz Werbliche Aussagen/ Preiswerbung und Preiswerbungsschlagwörter Bestellablauf und Bestätigungs-E-MailDie von Verbrauchern nach dem Ergebnis der Umfrage besonders beachteten Kriterien sind von diesem Katalog also ebenso abgedeckt wie gesetzlich festgelegte Pflichten des Händlers und besonders rechtssensible Themenbereiche.
Onlinehändler sind zwar keineswegs verpflichtet, ihren Shop einer derartigen Prüfung zu unterziehen, dennoch ist die regelmäßige Überprüfung durchaus sinnvoll. Die juristischen Rahmenbedingungen aus den Bereichen des Zivil-, Handels-, Wettbewerbs-, Werbe- und Medienrechts sind mittlerweile derart komplex, dass gerade kleine und mittelständische Betriebe kaum noch die notwendigen Ressourcen aufbringen könn…
» Vollständiger ArtikelErschienen 31. August 2011 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.
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