neues zur Krankenkasse

zum 1.1.11 ändert sich (wieder) das Recht der freiwilligen Versicherung in der GKV. Nun kann sich wieder privat versichern, wer sofort versicherungsfrei ist und wer sich allmählich an die PKV anpirscht, der muss (wie schon früher) ein Jahr warten und darf dann auch. Weiterhin gibt es keine Mitteilungspflicht, keine Klarheit wann freiwillig eigentlich beginnt und Pflicht endet. Das wäre doch mal schön gewesen. (aber vielleicht will das niemand: Kompetenz ist nicht bei allen Kassen vorhanden um den Unterschied überhaupt erklären zu können) Ob ein Wechsel in die PKV angesichts der Steigerungen der letzten Jahre wirklich so großartig ist, muss jeder selbst beantworten. Ich halte es etwas resignierend mit "alles wird teurer"…

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Themen: Gkv , Krankenkasse , RG
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 27. Dezember 2010 auf http://mietmaul.blogspot.com.

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