Neues Jahr, neues Recht: Was sich 2012 ändert

Lang dauert es nicht mehr, dann ist es da, das neue Jahr. Im Grunde ein Tag wie jeder andere auch, wenn man es bei Tageslicht besieht, aber dennoch: Pünktlich mit dem neuen Jahr treten wie immer eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft, manche davon erst ein wenig später. Hier ein Überblick, der vor allem für Unternehmen relevant ist:

► Elektronische Bilanz erneut verschoben

Bilanzierende Unternehmen müssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, ihre Bilanz elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Die Finanzverwaltung beanstandet es jedoch nicht, wenn für dieses erste Wirtschaftsjahr noch eine Bilanz in Papierform eingereicht wird, die auch nicht dem vorgeschriebenen Datensatz entsprechen muss. Die erste elektronische Bilanz muss verpflichtend also erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, abgegeben werden.

► Elektronisches Verfahren statt Lohnsteuerkarte erst 2013

Aufgrund technischer Schwierigkeiten in der Verwaltung verschiebt sich die Einführung des neuen Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) auf den 01.01.2013. Die Karten des Jahres 2010 sind auch 2012 gültig. Wer 2012 eine neue Karte benötigt, erhält eine Ersatzbescheinigung.

► Elektronische Rechnungsstellung

Rückwirkend zum 01.07.2011 können Rechnungen ohne größere Hürden elektronisch versandt werden. Stimmt der Rechnungsempfänger der elektronischen Übermittlung zu, sind spezielle technische Übermittlungsverfahren nicht mehr erforderlich.

► Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, können ab dem 01.04.2012 erstmals ihren Abschluss auf Gleichwertigkeit mit einem entsprechenden deutschen Abschluss überprüfen lassen. Zuständig ist die IHK-FOSA in Nürnberg; sie überprüft Abschlüsse, bescheinigt deren Gleichwertigkeit oder stellt die im Vergleich zum deutschen Abschluss noch fehlenden Qualifikationen fest. Unternehmen erhalten damit eine verlässliche Auskunft über die Kompetenzen und Fähigkeiten, die mit einem ausländischen Berufsabschluss eines Mitarbeiters oder Bewerbers verbunden sind.

► Neue Embargoländer der EU

Der Handel mit Ägypten, Tunesien, Syrien und Libyen unterliegt Beschränkungen. Sie enthalten unter anderem das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen oder Ausfuhrverbote für gelistete Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden kann. Insgesamt hat die EU gegen 24 Staaten Embargos verhängt. Das bestehende Iran-Embargo wird weiter verschärft.

► Meldefreigrenze für Intrastat ab 2012 erhöht

Die bisher geltende Meldeschwelle für die Intrahandelsstatistik wird ab 01.01.2012 von 400.000 Eu…

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Themen: Rechnungen , Bilanz , Elektronisch , Analog , Neues Recht , Digital , Elektronische Rechnungsstellung

Erschienen 20. Dezember 2011 auf http://www.digitalrecht.net.

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