Neues Insolvenzrecht geplant

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf für die Insolvenzrechtsreform vorgelegt. Schuldner können danach künftig schon nach drei Jahren statt sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden, wenn sie mindestens ein Viertel der Forderungen erfüllen und die Verfahrenskosten bezahlen. Eine Verkürzung auf fünf Jahre soll möglich sein, wenn zumindest die Verfahrenskosten vollständig bezahlt werden.

Warten wir noch einige Jahr…

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Themen: Insolvenzverfahren , A. Kühnemann
Rechtsgebiet: Insolvenzrecht

Erschienen 27. Januar 2012 auf http://www.r24.de.

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