Strengere Regeln für Hunde in Niedersachsen ab dem 1. Juli 2011
Schlosser Aktuell | 26. Juni 2011 — Am 1. Juli 2011 tritt in Niedersachsen ein neues Hundegesetz mit umfangreichen Auflagen für Hundehalter in Kraft. Damit wir…
Der Niedersächsische Landtag hat heute die Neufassung des Niedersächsischen Hundegesetzes verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.
Mit der Neufassung wird das bisherige Hundegesetz, das Regelungen für den Fall enthielt, dass ein Hund im Einzelfall als gefährlich in Erscheinung trat, abgelöst. Die Neufassung enthält nun – aufbauend auf den bisherigen Regelungen – unter anderem die Verpflichtung, dass jede Person, die in Niedersachsen einen Hund hält, zukünftig sachkundig sein muss.
Sachkundenachweis für jeden HundehalterEin Bestandteil des Hundegesetzes ist die Sachkundeerfordernis, für die eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen ist. Hundehalter müssen die Sachkundeerfordernis also am 1. Juli 2013 nachweisen können.
Personen, die nachweislich innerhalb der vergangenen zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben, gelten als sachkundig und brauchen die Prüfung nicht ablegen.
Ebenso als sachkundig gelten bestimmte Personenkreise wie Tierärzte, für die Betreuung von Diensthunden verantwortliche Personen oder solche, die einen Blindenführhund halten.
HaftpflichtversicherungNeu ist auch die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten. Für den Abschluss der Haftpflichtversicherung und die Chippung der Hunde gelten keine Übergangsregelungen, beides muss also so schnell wie möglich erfolgt sein. Innerhalb von zwei Jahren wird für Niedersachsen ein zentrales …
» Vollständiger ArtikelErschienen 26. Mai 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
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